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Busfahrer der TPF wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt

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Ein Busfahrer der TPF hat im Pérolles einen Fussgänger angefahren. Nun wurde er wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt.

Als ein Bus der Freiburgischen Verkehrsbetriebe (TPF) an einem Februarmorgen des vergangenen Jahres auf der Pérolles-Strasse in Richtung Bahnhof unterwegs war, kam es zu einem Unfall. Der Busfahrer übersah einen Mann, der einen Fussgängerstreifen überquerte und erfasste diesen mit der rechten Front des Busses. Der Busfahrer sei dabei nicht aufmerksam genug gewesen und habe seine Geschwindigkeit nicht den Umständen angepasst, schreibt die Freiburger Staatsanwaltschaft in ihrem Strafbefehl.

Der Fussgänger wurde bei diesem Zusammenprall zu Boden geworfen und schwer verletzt. Er erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma, Schädelbrüche, einen offenen Ellbogenbruch und eine ausgekugelte Schulter. Der Mann ist bis heute arbeitsunfähig und leidet an Sehstörungen, Gedächtnisproblemen und Arm- sowie Schulterschmerzen.

Die Staatsanwaltschaft hat den Busfahrer der TPF nun wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt. Die Probezeit wurde auf zwei Jahre festgelegt. Dazu kommt eine Geldbusse von 700 Franken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann vom Verurteilten angefochten werden.

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