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Busse für Mac-Anbieter

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Untertitel: Kantonsgericht: «Unlauterer Wettbewerb»

Autor: Von CHRISTIANSCHMUTZ

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Gefängnis bedingt, dann Freispruch

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«Diese kleine Geschichte behandelt die wichtige Frage der Auflistung von Konkurrenz-Preisen», sagte Luke Gillon, Anwalt des Freiburger Zivilklägers. Auch wenn von mehr als 2000 Artikeln nur wenige Angaben falsch oder ungenau seien, mache er sich strafbar. Ausserdem seien die Zeitungsleser und Kunden damit klar getäuscht worden, sagte Gillon.
«Der Rekurs ist reine Schikane», sagte hingegen Jacques Meuwly, Verteidiger des angeklagten Mac-Anbieters. Dies sei doch einfach übertreibende Werbesprache und absolut nicht wörtlich gemeint. Schon bei den Alten Römern habe es solche Übertreibungen gegeben. Und die grosse Mehrheit der Produkte sei ja tatsächlich billiger gewesen.
Umgekehrt habe er das Gefühl, dass der Werbespruch des Freiburger Konkurrenten – «Warum anderswo mehr bezahlen?» – eher eine verbotene Superlativ-Werbung sei. Sein Mandant verstehe nicht, warum er hier sitze und nicht sein Konkurrent, sagte Meuwly. Der Konkurrent wolle seinen ehemaligen Angestellten und dessen Familie in den Ruin treiben.
Für das Kantonsgericht unter dem Präsidium von Alexandre Papaux war diese Werbung aber doch «unlauterer Wettbewerb». Es sei eine verbotene Superlativ-Werbung, gerade weil der Spruch explizit auf den Kanton Freiburg beschränkt wurde. Der Kunde habe sich kaum mehr ein Bild über die wirklichen Verhältnisse machen können. Das Kantonsgericht verurteilte den Mac-Anbieter aus Belfaux zu 500 Franken Busse und einer Wiedergutmachung von 1200 Franken an seinen Konkurrenten.

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