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Busse wegen Unvorsichtigkeit

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An einem frühen Morgen im September des vergangenen Jahres führte ein 46-jähriger Mann Mäharbeiten an der Autobahneinfahrt der A 1 in Ried bei Kerzers aus. Dabei kam es zu einem Unfall, wofür der Lenker nun zu einer Busse verurteilt wurde. Laut Strafbefehl fuhr der Mann mit dem Mähfahrzeug halb auf dem Pannenstreifen und halb auf der Einfahrt der Autobahn. Plötzlich bog er nach links ab und überquerte die Fahrbahn. Dabei stiess er mit einem Personenwagen zusammen, der ihn korrekt überholen wollte. Die Fahrerin des Autos erlitt durch den Aufprall Verletzungen am Arm und an der Halswirbelsäule. Allerdings zog sie ihre Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung später zurück. Auch erhob der Verurteilte zunächst Einsprache gegen einen ersten Strafbefehl. Nun wird der 46-Jährige von der Freiburger Staatsanwaltschaft lediglich zu einer Busse von 300 Franken wegen Verletzung der Verkehrsregeln verurteilt. Zudem muss er die Verfahrenskosten von 472 Franken tragen.

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