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Courlevon: Landwirte müssen neue Lärm-Expertise in die Wege leiten

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Ob die Stalllüfter in Courlevon rechtmässig sind, ist noch nicht entschieden. Dies legt eine Antwort des Staatsrats nahe. Die Ventilatoren wurden im Frühjahr 2018 ohne Bewilligung angebracht. Die Anwohner klagen über massiven Lärm. 

Vor knapp vier Jahren brachten Landwirte auf ihrem Betrieb im Murtner Ortsteil Courlevon ohne Baubewilligung Ventilatoren am Kuhstall an. Die Lüfter sollen dazu dienen, dass es bei hohen Temperaturen für die Milchkühe nicht zu heiss wird im Stall. Die Anwohner wehrten sich und gelangten sowohl an die Gemeinde Murten als auch an das Oberamt des Seebezirks, da die Ventilatoren für sie deutlich zu viel Lärm verursachen, um auf den angrenzenden Grundstücken gesund leben und schlafen zu können (die FN berichteten). Messungen der Firma Triform aus Freiburg bestätigten eine Überschreitung der Lärmwerte sowohl bei Tag als auch bei Nacht. Die Expertise hatten Anwohner in Auftrag gegeben und berappten sie auch selber. 2020 reichte die Familie des Landwirtschaftsbetriebs ein Baugesuch ein. Darauf folgten sechs Einsprachen. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. 

Mitte-Grossrätin Susanne Aebischer wollte in ihrer Anfrage an den Staatsrat im vergangenen Jahr wissen, weshalb das Dossier trotz Schreiben der Anwohner an die Gemeinde und an das Oberamt stagniere. Die Anlage störe das Leben der Anwohnerinnen und Anwohner massiv. Zudem fragten Susanne Aebischer sowie 16 Mitunterzeichnende aus Courlevon nach, wie es denn möglich sei, dass niemand auf die «illegale Situation» reagiere, und wer für Lärmmessungen zuständig sei.

In seiner Antwort schreibt der Staatsrat nun, dass die Behörden das Dossier sehr wohl administrativ verfolgt hätten und weiterhin verfolgen würden. Die Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion (RUBD) habe im Frühsommer 2021 ein Verfahren zu dem Fall eröffnet: «Im Rahmen dieses Verfahrens müssen die Eigentümer eine neue Beurteilung des Lärms vornehmen, der durch die strittige Anlage verursacht wird. Die Ergebnisse dieser Beurteilung stehen noch aus», so der Staatsrat. Sollte die Bewilligung verweigert werden, müsse der rechtmässige Zustand wiederhergestellt werden. Das würde bedeuten, dass die Landwirte die Ventilatoren entfernen und eine andere Lösung für ein besseres Stallklima finden müssten.  

130 offene Dossiers

Änderungen für solche Fälle seien nicht geplant. So die Antwort des Staatsrats auf die Frage von Susanne Aebischer, wie er das Verfahren zu ändern gedenke, damit sich eine ähnliche Situation im Kanton nicht wiederhole. Bei der RUBD sind laut Staatsrat rund 130 Dossiers zu widerrechtlich errichteten Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone in Bearbeitung. Einige davon bestünden bereits seit mehreren Jahren. Die Prüfung dieser Dossiers sei ein langwieriger Prozess. Im vorliegenden Fall habe die RUBD die Untersuchung des Dossiers eingeleitet und werde die erforderlichen Massnahmen ergreifen, falls es das laufende Verfahren nicht ermöglichen sollte, die strittigen Anlagen zu bewilligen.

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