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Cremo hatte kein Recht auf die Zulage

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Letzten Sommer verurteilte das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen das Unternehmen Cremo: Der Milchverarbeiter mit Sitz in Villars-sur-Glâne müsse 2,8 Millionen Franken an Milchzulagen zurückerstatten, die es aufgrund einer falschen Deklaration bei rund 91 Millionen Kilogramm Milch vom Bund erhalten hat. Cremo zog das Urteil vor Bundesgericht (die FN berichteten). Nun hat das Bundesgericht entschieden – und Cremo blitzt auf der ganzen Linie ab.

Über neun Jahre hinweg

Cremo hat zwischen Mai 2006 und August 2015 Geld vom Bund erhalten: Das Unternehmen pasteurisierte die Milch nicht mehr, aus der es Vacherin fribourgeois AOP herstellte. Dieser Käse wird aus nicht pasteurisierter Milch hergestellt; die Milch stammt von Kühen, die kein Silofutter gefressen haben. Das Bundesamt für Landwirtschaft bezahlte für die nicht-pasteurisierte Milch die sogenannte Siloverzichtszulage. Im August 2015 bemerkte der Bund bei einer Kontrolle, dass Cremo die Milch zwar nicht pasteurisierte, jedoch baktofugierte (siehe Kasten).

Cremo stellte sich auf den Gesichtspunkt, dass die Baktofugation erlaubt sei; sie sei schonender als das Pasteurisieren und sei nötig zur Hygienisierung der Milch. Auch habe das Bundesamt für Landwirtschaft gewusst, dass Cremo die Milch baktofugiere. Dies sei in einem Telefongespräch so angekündigt worden. Wegen einer ungenauen Übersetzung in Deutsch und Italienisch sei zudem die Gesetzeslage unklar.

Das Bundesgericht weist nun all diese Argumente ab: Das Bundesgericht bestätigt zwar, dass die Übersetzung des Gesetzesartikels nicht ganz geglückt sei; doch bleibe die Aussage auch auf Deutsch und Italienisch verständlich. Und im Telefongespräch habe Cremo angekündigt, die Milch nicht mehr zu pasteurisieren. Eine Baktofugation sei nicht erwähnt worden. Der Vacherin fribourgeois AOP dürfe zwar aus baktofugierter Milch hergestellt werden. Die Siloverzichtszulage hänge aber nicht vom hergestellten Käse ab, sondern werde für Milch gesprochen, die möglichst nicht behandelt werde. Im Gesetz werde die Baktofugation erwähnt. Zudem habe Cremo jeweils ein Formular ausgefüllt, das als Referenz «Baktofugation/Pateurisation» hatte.

Cremo hat nun umgestellt

«Mit diesem Entscheid mussten wir rechnen», sagt Thomas Zwald den FN. Der Cremo-­Generalsekretär betont, dass die Firma das Geld selber zurückerstatten wird und sich nicht an die Milchlieferanten wendet. Denn auch wenn Cremo die Zulage beantragt und vom Bund erhalten hatte, leitete das Unternehmen die Zulage an seine Milchlieferanten weiter. Auch das Bundesgericht findet es richtig, wenn Cremo das Geld zurückerstattet, wie es in seinem Urteil schreibt: «Wenn der Milchverarbeiter falsche Angaben macht, liegt die Verantwortung bei ihm.»

Cremo hat die Milch bis Mitte des letzten Jahres für den Vacherin fribourgeois AOP weiterhin baktofugiert, wie Thomas Zwald sagt. «Das Pflichtenheft für den Vacherin sah diese Übergangsfrist vor.» Im zweiten Semester 2018 stellte Cremo dann um: Seither wird die Milch thermisiert. «Nun können wir die Siloverzichtszulage wieder beantragen.»

Bundesgericht, Urteil 2C_792/2018; Bundesverwaltungsgericht, Urteil B-2291/2016

Definition

Thermisierter und pasteurisierter Käse

Käse kann aus unterschiedlich behandelter Milch hergestellt werden. Bei Rohmilch-Käse darf die Rohmilch vor dem Einlaben nicht über die Temperatur, die sie beim Melken hatte, erhitzt werden; das sind 40 Grad. Beim thermisierten Käse wird die Rohmilch auf 57 bis 68 Grad erhitzt. Ein Teil der natürlichen Bakterienflora wird dadurch reduziert. Pasteurisierter Käse entsteht aus Milch, die auf 72 bis 75  Grad erhitzt und wieder abgekühlt wurde. Der grösste Teil der natürlichen Bakterien wird dadurch eliminiert. Die Baktofugation ist ein physikalisches Trennverfahren, bei dem Bakterien und Bakteriensporen durch Zentrifugieren aus der Milch entfernt werden. Die somatischen Zellen, die bei der Milchbildung und Milchgewinnung aus dem Euter in die Milch übergehen, werden ausgeschleudert. Käsereimilch wird meist bei einer Temperatur im Bereich von 55 bis 60  Grad baktofugiert.

njb

 

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