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Cybermobbing als eigene Straftat? Ständerätin Chassot befürwortet das

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Der Ständerat wird sich am Donnerstag mit Cybermobbing befassen. Die Freiburger Vertreterin in der vorberatenden Kommission, Isabelle Chassot, vertritt dabei eine Minderheitsposition: Sie möchte, dass Cybermobbing als eigenständige Straftat gelten soll.

Soll Cybermobbing Eingang ins Strafgesetzbuch finden? Mit dieser Frage wird sich der Ständerat diesen Donnerstag befassen. Auslöser ist eine parlamentarische Initiative der SP-Nationalrätin Gabriela Suter (AG). «Der Umgang mit Cybermobbing ist in der Praxis der Strafverfolgung schwierig», schreibt sie in ihrem Vorstoss. «Die klassischen Grundtatbestände, wie etwa Nötigung, sind auf Einzelhandlungen ausgelegt, die einen bestimmten Erfolg herbeiführen. Bei Cybermobbing ist es aber eher eine Vielzahl von Verhaltensweisen und Handlungen, die in ihrer Gesamtheit auf das Opfer einwirkt.» Ein Strafgesetzbuch müsse mit der Zeit gehen und Straftatbestände enthalten, die aktuellen sozialen Phänomenen entsprechen. Dies hätte dann auch eine präventive Wirkung.

Präventive Wirkung möglich

Der Nationalrat hat sich bereits mit diesem Anliegen befasst und es unterstützt. Die vorberatende Kommission für Rechtsfragen des Ständerats empfiehlt hingegen die Ablehnung, wenn auch sehr knapp: mit sieben zu sechs Stimmen – ein Entscheid, an dem sie zu diesem Zeitpunkt nicht beteiligt war. Die Freiburger Mitte-Ständerätin Isabelle Chassot wird am Donnerstag der Mehrheit der Kommission nicht folgen. Sie werde die parlamentarische Initiative unterstützen, sagt sie auf Anfrage. «Die Aufnahme eines solchen Straftatbestands würde die Bedeutung des Kampfes gegen alle Formen des Cybermobbings unterstreichen», begründet sie ihre Sichtweise.

Es wäre ein Signal für die Notwendigkeit, die Präventionsarbeit zu verstärken und die allzu oft unzureichend ausgestatteten Polizei- und Justizbehörden besser zu dotieren.

Unterstützer eines Straftatbestands Cybermobbing argumentieren, dass dieser eine präventive Wirkung entfalten könnte. Chassot teilt diese Einschätzung. Man könne nicht genug präventiv wirksam sein. «Ich bin überzeugt, dass uns die Cyberkriminologie noch viele neue Tatbestände liefern wird, auf welche die Gesellschaft und damit auch der Gesetzgeber werden reagieren müssen.» Die Kinder und vor allem die Jugendlichen seien dem Phänomen speziell ausgesetzt. Chassot erinnert an die Debatten zum neuen Sexualstrafrecht. Bereits da habe sie erwähnt, dass das heutige Strafrecht ergänzt werden müsse, und zwar um den Bereich Cybergrooming. Dabei handelt es sich um das Ansprechen von Minderjährigen über das Internet und Social Media mit dem Ziel, sexuelle Kontakte anzubahnen.

Durchsetzbarkeit des Rechts

Eine Hürde beim Vorgehen gegen Cybermobbing ist, dass die Täterin oder der Täter sich oft in der Anonymität des Internets und der Social-Media-Plattformen verstecken. «Die Frage der Durchsetzbarkeit des Rechts ist eine der Herausforderungen, welche im Zentrum der weiteren Arbeiten stehen sollte», bestätigt die Freiburger Ständerätin. Die geltenden Straftatbestände und auch die Einführung neuer, spezifischer Tatbestände könnten keine Wirkung entfalten, wenn sich das Strafrecht nicht durchsetzen lasse. «Möglichkeiten sind aber schon vorhanden, und andere sind auf dem Tisch», so Chassot. Ein wichtiger Schritt für eine Verbesserung sei bereits mit dem künftigen Datenschutzgesetz erfolgt.

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