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Das Freiburger Spitalpersonal darf streiken

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Am letzten 17. November ging es vor dem Freiburger Rathaus und im Grossen Rat hoch zu und her. Draussen demonstrierten vier Gewerkschaften, drinnen lieferten sich links und rechts einen Schlagabtausch. Das Kantonsparlament verabschiedete Änderungen am Staatspersonal-Gesetz. Dabei sollte das Streikrecht für das Staatspersonal eingeführt werden – ausser für Polizistinnen und Polizisten sowie Fachleute für Justizvollzug. Im Vorfeld hatten sich Staatsrat und Gewerkschaften darauf geeinigt, dass das Pflegepersonal künftig streiken darf; es solle aber einen Minimalbetrieb aufrechterhalten müssen.

Von dem wollte der Grosse Rat dann aber nichts wissen: Er strich das Streikrecht für das Pflegepersonal mit 47 zu 44 Stimmen aus dem Gesetz. Pikant: Es fehlten sechs linke Parlamentsmitglieder. Sie hätten das Resultat kippen können.

Die Gewerkschaft VPOD (Verband Personal öffentlicher Dienste) brachte den Gesetzesartikel vor das Bundesgericht, indem sie die private Klage zweier Pflegefachpersonen unterstützte. «Wir wollen uns für das verfassungsmässig garantierte Streikrecht wehren», sagte VPOD-Regionalsekretär Gaétan Zurkinden damals.

Und es hat sich gelohnt: Das Bundesgericht gibt dem Pflegepersonal recht und streicht den Gesetzesabschnitt, der dem Pflegepersonal – ob beim Freiburger Spital HFR oder beim Freiburger Netzwerk für psychische Gesundheit (FNPG) – das Streiken verbietet.

«Das Verbot bewirkt eine unverhältnismässige Einschränkung des in der Bundesverfassung definierten Streikrechts, da es sich nicht auf Pflegepersonen beschränkt, deren Anwesenheit für die Patienten unabdingbar wäre», teilte das Bundesgericht gestern mit. «Das Verbot macht keinen Unterschied nach Art der Tätigkeit.» Zudem gebe es im Gesetz bereits strenge Bedingungen, unter denen ein Streik möglich sei. Dies genügt laut Bundesgericht, um die notwendigen Gesundheitsleistungen sicherzustellen.

Dass bei einem Streik das Gesundheitssystem nicht zusammenbricht und Patienten nicht gefährdet sind, hat das Pflegepersonal bereits unter Beweis gestellt: Im Mai hat es gestreikt und damit gegen die Absicht protestiert, das Personal des Freiburger Spitals HFR aus dem Gesetz über das Staats­personal zu lösen und einem eigenen, flexibleren Gesetz zu unterstellen (die FN berichteten). Der Grosse Rat hat die Diskussion darüber auf später verschoben.

Die Gewerkschaft VPOD zeigte sich in einer Mitteilung erfreut über den Entscheid. Der Streik sei für das Pflegepersonal ein unentbehrliches In­strument, um sich gegen eine Loslösung aus dem Gesetz über das Staatspersonal zu wehren. Auch die SP zeigte sich zufrieden. Die Partei teilte mit, der Streik sei ein wichtiges Instrument, um bei grossen Problemen ein starkes Signal auszusenden; es sei aber nur einzusetzen, wenn Verhandlungen nichts gebracht hätten.

Polizisten dürfen nicht

Weiterhin nicht streiken dürfen Polizistinnen und Polizisten sowie Fachleute für Justizvollzug. Diese Ausnahme im Gesetz über das Staatspersonal hatte bereits der Staatsrat vorgesehen.

Bundesgericht, Entscheid 8C_80/2018

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