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Das grosse Aufrüsten steht bevor

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Die heutigen Abwasserreinigungsanlagen (ARA) in der Schweiz sind der Hauptgrund dafür, dass der Gewässerschutz allgemein funktioniert und die Wasserqualität der Gewässer gut ist. Die Anlagen sind ausgerüstet, um Feststoffe, abbaubare organische Stoffe und Nährstoffe zu eliminieren.

Nach wie vor entfernen die Kläranlagen aber keine Mikroschadstoffe–Substanzen, die wenige Nano- bis Mi-krogramm pro Liter ausmachen. Diese kommen in Medikamenten, Kosmetika, Lebensmittelzusätzen oder Reinigungsmitteln vor. Nun sagt der Bund diesen Mikroverunreinigungen den Kampf an. Gemäss einem Informationsblatt des Bundesamts für Umwelt (Bafu) können auch Schadstoffe in tiefen Konzentrationen den Ablauf von biochemischen Prozessen in der Natur beeinflussen.

Die eidgenössischen Räte haben im Frühling ein neues Gewässerschutzgesetz verabschiedet, welches Kläranlagen verpflichtet, Verfahren zur Beseitigung von Mikroverunreinigungen einzubauen. Auf dem Markt sind vor allem zwei Verfahren: Pulveraktivkohle und Ozon. Gemäss Bafu sollen rund 100 von 700 Schweizer Anlagen zu einer dieser Massnahmen verpflichtet werden. So würde rund die Hälfte des Schweizer Abwassers behandelt.

 Sieben Anlagen

Im Kanton Freiburg würde dieses Aufrüsten sieben von 27 Anlagen betreffen, so Eric Mennel, Dienstchef beim kantonalen Amt für Umwelt. Dabei handle es sich aber um eine Schätzung. Der Bund werde nämlich dem Gesetz noch eine Verordnung beifügen, welche erst bei den Kantonen in Vernehmlassung geht. Erst danach werde klar sein, welche ARA wirklich betroffen sind.

Der Kanton Freiburg will aber diesen letzten Schritt nicht abwarten, sondern hat auf den Grundlagen des Bafu bereits ein Konzept über die Mikroverunreinigungen ausgearbeitet. Gemäss Bafu werden von den Massnahmen betroffen sein: ARA mit mehr als 80 000 angeschlossenen Einwohnern; ARA mit mehr als 24 000 angeschlossenen Einwohnern im Einzugsgebiet von Seen; ARA mit mehr als 8000 angeschlossenen Einwohnern, deren Abwasser mehr als zehn Prozent eines Fliessgewässers ausmachen. Nach der kantonalen Analyse fällt eine Freiburger Kläranlage in die erste Kategorie, drei in die zweite und drei in die dritte.Diese Angaben sind gemäss Eric Mennel aber interpretationsbedürftig. Welche Einwohnerzahl ist massgebend, die jetzige, oder jene in 20 Jahren am Ende der Umsetzungsfrist? Ist die effektive Einwohnerzahl gemeint oder der Einwohner-Gleichwert (mit Gewerbe)?

 Da diese Details nicht geregelt sind, habe das kantonale Amt für Umwelt die einzelnen Anlagen auch noch nicht direkt kontaktiert, sondern erst allgemein über die neue Regelung informiert, so Mennel.

Bereits in den Startlöchern ist die ARA Freiburg als grösste Kläranlage im Kanton. «Wir sind uns der neuen Anforderungen bewusst, und wir unternehmen die nötigen Schritte», sagt Freiburgs Gemeinderat Thierry Steiert in Abwesenheit des zuständigen Baudirektors Jean Bourgknecht.

Alle zahlen mit

Einigermassen klar ist, wie der Ausbau der betroffenen ARA finanziert werden soll. Das Bafu schätzt den Investitionsbedarf für die gesamte Schweiz auf 1,2 Milliarden Franken. Aufgeteilt über 20 Jahre sind dies 60 Millionen Franken pro Jahr. Ein nationaler Fonds soll 75 Prozent davon decken, der Rest wird zulasten der Mitgliedergemeinden gehen. Der nationale Fonds wird wohl mit neun Franken pro Einwohner gespeist, und zwar unabhängig davon, ob die eigene ARA aufgerüstet werden muss oder nicht. So hatte beispielsweise die ARA Murten einen entsprechenden Betrag bereits für das Budget 2015 vorgesehen. Es sieht aber nun so aus, als ob die erste Einzahlung in den Fonds erst 2016 fällig würde.

Doch auch bei der Finanzierung sieht Eric Mennel noch Klärungsbedarf. So sei vorgesehen, dass, wenn eine ARA die Modernisierung gemacht hat, deren Einwohner nicht mehr in den Fonds einzahlen müssen. «Wenn nun viele Kläranlagen diese Arbeiten sofort machen wollen, fliesst nicht mehr so viel Geld wie vorgesehen in den Fonds.»

Und Urs Wapp, Präsident der ARA Murten, fragt sich: «Hat eine ARA, die diese Aufrüstung freiwillig macht, auch Anrecht auf Subventionen?»

ARA: Ein Anstoss für Fusionen?

W enn das neue Gewässerschutzgesetz 2016 in Kraft tritt, könnte dies den Anstoss zu diversen Zusammenschlüssen von Abwassereinigungsanlagen (ARA) geben. Das kantonale Amt für Umwelt vermittle die Botschaft, dass kleine ARA mehr kosten und ein Interesse hätten, grossen beizutreten. Gerade bei der Umrüstung auf die Behandlung von Mikroschadstoffen könnte dies den grossen ARA fünf bis zehn Prozent Mehrkosten bringen, den kleinen hingegen bis zu 30 Prozent, so Dienstchef Eric Mennel.

Der Kanton verfolgt deshalb zwei Szenarien bis 2030: eines mit Fusionen und einer künftigen Gesamtzahl von zehn bis 15 ARA im Kanton und eines mit 27 ARA wie bisher. Mit 27 Anlagen würden 50 Prozent der Abwässer auf Mikroschadstoffe behandelt, mit den Fusionen aber bis zu 80 Prozent, erklärt Mennel.

Wie er sagt, steht für Deutschfreiburg einzig eine Fusion der ARA Murten und Kerzers zur Debatte. Auf ihrer Website schreibt die ARA Kerzers, sie stosse an ihre Kapazitätsgrenzen. Eine Projektgruppe habe deshalb die Diskussion für eine regionale Anlage über die Kantone Freiburg, Bern und Neuenburg initiiert. Ein Anschluss an Murten käme als Überbrückungslösung infrage. Urs Wapp, Präsident der ARA Murten, sagt, dass nächste Woche zu diesem Thema eine Sitzung mit Kerzers stattfinde. Den Gesprächen wolle er aber nicht vorgreifen. Wenn es zu einer Fusion kommen sollte, so wäre diese nicht nur administrativ, sondern dann gäbe es eine Anlage für die Region. uh

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