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Das Kantonsgericht bestätigt: Die Verletzungen von Erwin Jutzet waren nicht schwer

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Staatsanwaltschaft und Polizeigericht haben die Verletzungen von Erwin Jutzet korrekt beurteilt. Dies entschied das Kantonsgericht, das die Berufung des Alt-Staatsrats abweist.

Der Mann, der Alt-Staatsrat Erwin Jutzet angefahren und verletzt hat (die FN berichteten), erhält keine höhere Strafe. Nach dem Polizeigericht des Sensebezirks hat auch das Kantonsgericht die von der Staatsanwaltschaft ausgesprochene Sanktion bestätigt. Jutzet hatte zuvor vergeblich versucht, die Richtergremien davon zu überzeugen, dass es sich bei seinen Verletzungen um schwere und nicht bloss einfache Verletzungen im Sinne des Strafgesetzbuchs handelte. «Ich habe Berufung eingelegt, weil mich die Sache plagt», erklärte Jutzet vor Kantonsgericht. Dass der Täter so glimpflich davonkommen solle, widerspreche jeglichem Gerechtigkeitsgefühl, so der Alt-Staatsrat und Jurist, der wegen Abwesenheit seines Anwalts gleich selber zum Plädoyer schritt.

Am Tag des Unfalls war Jutzet mit dem Fahrrad von Freiburg in Richtung Düdingen unterwegs, als ihn ein entgegenkommendes, links abbiegendes Auto anfuhr und zu Boden warf. Er erlitt verschiedene Brüche und Traumas und musste rund 14 Tage im Krankenhaus verbringen, davon drei auf der Intensivstation. Die Staatsanwaltschaft verurteilte den Autofahrer daraufhin wegen einfacher fahrlässiger Körperverletzung per Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen sowie zu einer Busse von 500 Franken. Unter Hinweis auf die strenge Rechtsprechung des Bundesgerichts zum Tatbestand der schweren Körperverletzung bestätigte das Kantonsgericht – wie bereits die Polizeirichterin des Sensebezirks – diese rechtliche Würdigung in seinem Urteil.

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