Der Kanton Freiburg gehört zu den ersten Kantonen, die ihre Unternehmenssteuern reformieren. Das Kantonsparlament hat gestern die vom Staatsrat vorgelegte Steuerreform mit 62 gegen zwölf Stimmen bei 18 Enthaltungen genehmigt. Damit wird der Spezialstatus für Holdings aufgehoben und gleichzeitig die Gewinnsteuer für alle anderen Firmen um sechs Prozentpunkte reduziert. Der Schritt erfolgt auf internationalen Druck. Mit der Reform führt Freiburg neue Regeln bei der Dividendenbesteuerung und den Abzügen ein, es steht mehr Geld für soziale Massnahmen zur Verfügung, und Gemeinden werden für Einbussen entschädigt. Der gestrige Entscheid könnte aber durch ein Referendum infrage gestellt werden.
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