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Das Problemfeld Prämienverbilligungen

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Die Prämien der Krankenkassen sind in den letzten Jahren ständig gestiegen. Gleichzeitig bezahlten die Kantone immer weniger an die indivi­duelle Prämienverbilligung. Deshalb müssen die Haushalte einen immer grösseren Anteil ihres Budgets für die Krankenkassenprämien verwenden. Dies bestätigte der Bund letztes Jahr in einem Bericht zur Prämienverbilligung. Er zeigt auf, dass die Haushalte nach Verbilligung der Prämien durchschnittlich 14  Prozent ihres verfügbaren Einkommens für Krankenkassenprämien ausgeben. Drei Jahre früher waren es nur 12  Prozent. Für Haushalte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen kann die zunehmende Prämienlast bedeuten, in die Armut zu geraten.

Urteil mit Folgen

Dies führte im Kanton Luzern zu einer Klage, und das Bundesgericht urteilte, der Kanton Luzern habe in den letzten Jahren zu wenigen Familien die Prämien vergünstigt und gestehe zu Unrecht nur den Haushalten mit den tiefsten Einkommen Anrecht auf Prämienverbilligung zu. Aufgrund des Urteils des Bundesgerichts erhöhten neun Kantone in der Folge die Einkommensgrenzen, ab der Familien ein Recht auf die Verbilligung ihrer Krankenkassenprämien haben. Entsprechend setzen sie nun einen grösseren Betrag für die Prämienverbilligung ein. Der Kanton Neuenburg verbilligt beispielsweise zusätzlich rund 2200 Kindern und 400 Jugendlichen die Prämien. Im Kanton Wallis profitieren rund 3200 Kinder und Jugendliche von der Erhöhung. Aber nicht nur das Urteil des Bundesgerichts führte im Jahr 2019 zu Erhöhungen der kantonalen Mittel für die Prämienverbilligung.

Höchstens ein Monatslohn?

Mit dem Bundesgesetz über die Steuerreform und AHV-Finanzierung (Staf) sinken die Steuern für Unternehmen. Viele Kantone rechnen deshalb mit geringeren Steuereinnahmen. Ihnen stehen somit für grundlegende öffentliche Dienstleistungen weniger Mittel zur Verfügung. Damit das Stimmvolk den notwendigen Gesetzesänderungen dennoch zustimmt, kündigten einige Kantone soziale Massnahmen an, um die finanzielle Situation der Bevölkerung mit einem schmalen Budget zu verbessern: Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Freiburg und Wallis erhöhten die individuellen Prämienverbilligungen. Viele von den rund 600 000 Personen, die nur knapp über der Armutsgrenze leben, sind dennoch weiterhin bedroht, durch steigende Krankenkassenprämien in die Armut zu geraten. Das Hilfswerk Caritas fordert darum beispielsweise, dass die Belastung durch Krankenkassenprämien jährlich höchstens einen Monatslohn betragen darf.

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