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Definition: Für die Ehe brauchts die volle und freie Zustimmung

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Geneviève Beaud Spang, Leiterin des Gleichstellungsbüros, definiert Zwangsheirat als «Vereinigung von zwei Personen, von denen mindestens eine die Heirat nicht mit freier und voller Zustimmung eingegangen ist». Der Zwang könne durch Drohungen oder Erpressung, durch physische und psychische Gewalt ausgeübt werden. «Manchmal gipfelt dies in sexueller Gewalt oder in einer Entführung.» Bisweilen werde die junge Frau auch zu Hause eingesperrt. Durch eine Zwangsheirat verlören die Betroffenen die Freiheit, selber über ihr Leben zu bestimmen.

Arrangierte Ehen

Beaud betont, eine arrangierte Heirat sei keine Zwangsheirat – solange Braut und Bräutigam zur Verheiratung Nein sagen könnten. Jedoch sei die Grenze zwischen arrangierter und Zwangsheirat fliessend: «Oft wagen die jungen Frauen und Männer nicht, sich gegen eine arrangierte Ehe zu stellen.» Sie fürchteten den massiven Druck der Familie und hätten Hemmungen, sich den Erwartungen der Eltern zu verweigern. Zwangsheirat gibt es vor allem bei Kosovaren, Türken, Kurden und Tamilen.

Auch Männer sind Opfer

Auch Männer können Opfer von Zwangsheirat sein; allerdings sind die Konsequenzen für sie weniger stark. Sie sind vielleicht unglücklich in ihrer Ehe, verlassen jedoch täglich das Haus, um zur Arbeit zu gehen – und können ein Dopellleben führen, ohne dass dies sanktioniert würde.

Eine Frau jedoch wird oft eingesperrt, vergewaltigt und geschlagen. Sie ist wirtschaftlich von ihrem Mann abhängig. Oft ist ihre Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz zudem an diejenige ihres Mannes gebunden, so dass sie Angst hat, nach einer Scheidung die Schweiz verlassen zu müssen – und auch, die Kinder zu verlieren. njb

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