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Der Bund sieht von einer Beschwerde ab

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Das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) sieht davon ab, gegen die Genehmigung des Kantons Freiburg betreffend Ortsplanungsrevision von Kerzers Beschwerde an das Freiburger Kantonsgericht zu erheben. Dies teilte das ARE gestern in einem Communiqué mit.

Bestes Ackerland

 Zwar werden durch diese Revision «in erheblichem Umfang Fruchtfolgeflächen beansprucht», schreibt das ARE. «Angesichts dessen, dass der Kanton generell das vom Bund festgelegte Mindestkontingent für Fruchtfolgeflächen nicht einhält, wäre es aber nicht sachgerecht, diese Problematik anlässlich der Ortsplanung einer einzelnen Gemeinde anzugehen.» Die Einhaltung des kantonalen Mindestkontingents müsste vielmehr aus einer übergeordneten, kantonalen Optik definiert werden. Staatsrat Maurice Ropraz habe sich namens des Kantons Freiburg dem ARE gegenüber verpflichtet, diese Aufgabe zügig an die Hand zu nehmen, schreibt das ARE.

 Als sogenannte Fruchtfolgeflächen bezeichnet man das qualitativ bestgeeignete ackerfähige Kulturland. Jeder Kanton hat ein festgelegtes Kontingent zu sichern (siehe Kasten). Die Ortsplanung von Kerzers sieht vor, dass unter anderen die Gebiete Moosgärten Nord und Süd in Arbeitszonen eingezont werden.

Weniger Spielraum

Die für das Dossier zuständige Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion (RUBD) des Kantons habe gemeinsam mit der Volkswirtschaftsdirektion intensive Gespräche mit dem ARE geführt, um eine Beschwerde abzuwenden, schreibt das Raumplanungsamt seinerseits in einem Communiqué von gestern. «Die Beschwerde hätte einen brutalen Stopp der wirtschaftlichen Entwicklung des Kantons Freiburg bedeutet.» Dank der geplanten Einzonung in Kerzers würden mehrere bedeutende Industrieunternehmen eine Lösung für ihre nötige Vergrösserung finden. Die als Arbeitszone vorgesehene Fläche von 190 000 Quadratmetern entspreche zudem vollständig den Bemessungskriterien des kantonalen Richtplans.

Das Amt spricht in seiner Medienmitteilung jedoch nicht nur vom Fall Kerzers, sondern auch von der geplanten Arbeitszone in Vuadens. «Mit der Einzonung in Vuadens kann das Unternehmen Bumotec 18 Millionen Franken investieren und so rund 250 Arbeitsplätze in der Region garantieren», schreibt das RUBD.

 Der Kanton Freiburg und das ARE würden nun die Gespräche fortführen, um den auf den Kanton Freiburg anfallenden Fruchtfolgeflächen-Anteil einer erneuten Prüfung zu unterziehen. «Mit dem Inkrafttreten des teilrevidierten Raumplanungsgesetzes am 1. Mai gelten künftig noch strengere Kriterien für die Einzonung von Wohn- und Arbeitszonen», so das Amt. Der Spielraum der kantonalen Behörden sei noch kleiner geworden.

Erleichterung in Kerzers

Die Gemeindepräsidentin von Kerzers, Susanne Schwander, ist froh über den Entscheid des ARE: «Ich bin sehr erleichtert.» Wenn Kerzers Fruchtfolgeflächen in bedeutendem Umfang zu Industrieland einzont, bedeutet dies, dass der Freiburger Spielraum noch kleiner wird. Laut ARE hält der Kanton das vom Bund festgelegte Mindestkontingent nicht ein. Deshalb lag in Kerzers die Befürchtung nahe, dass eine Beschwerde des ARE eintrifft. «Wir hatten Angst, dass die Problematik auf dem Buckel von Kerzers ausgetragen wird», sagt Schwander.

Da die Aktionsgruppe Planung und Entwicklung Kerzers bereits Beschwerde gegen die Revision eingereicht hat, wird sich das Gericht dennoch mit dem Dossier beschäftigen.

Ackerland: Das Kontingent der Kantone

F ür das beste Landwirtschaftsland gelten in der Schweiz spezielle Schutzbestimmungen. Der Sachplan Fruchtfolgeflächen hat zum Ziel, mindestens rund 440 000 Hektaren des besten Landwirtschaftslandes zu erhalten. Jeder Kanton hat ein festgelegtes Kontingent zu sichern. Die starke Ausdehnung des Siedlungsgebietes führt dazu, dass die Fruchtfolgeflächen zunehmend unter Druck geraten. Dies schreibt das Bundesamt für Raumentwicklung auf seiner Website. Der Anteil des Kantons Freiburg beträgt acht Prozent, also rund 35 000 Hektaren. Dieses Land soll zur langfristigen Versorgungssicherung der Schweiz beitragen. Der Kanton Bern hat mit 19 Prozent den grössten Anteil am Schweizer Gesamtkontingent der Fruchtfolgeflächen. Diese machen rund 40 Prozent der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche der Schweiz aus. emu

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