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Der Bund übernimmt Kosten für Untersuchung und Überwachung

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Autor: Anton Jungo

Freiburg In der Inertstoffdeponie (ID) La Tuffière in der Gemeinde Hauterive wurden von 2003 bis 2005 rund 72 000 Tonnen Schlämme aus dem Lötschberg-Basistunnel abgelagert. In seiner Antwort auf die Anfragen der Grossräte Charly Brönimann (SVP, Onnens) und Jean-Pierre Dorand (CVP, Stadt) klärt der Staatsrat einige Fragen rund um diese Ablagerung.

Der Staatsrat weist darauf hin, dass die Baudirektion am 19. März 1999 die Bewilligung für die Eröffnung der ID La Tuffière erteilt hatte. Als die BLS Alp Transit AG bei der Sables et Graviers Tuffière AG, der Betreiberin der Anlage, ein Gesuch um Ablagerung von Schlämmen stellte, erteilte das Amt für Umwelt (AfU) 2003 auf der Grundlage der Abfalldeklaration die entsprechende Bewilligung. 2005 hatte das AfU festgestellt, dass die BLS Alp Transit AG die Bedingungen für die Ablagerung verletzt. Es wurde darauf beim Bundesamt für Verkehr, das die Oberaufsicht über die Neat-Baustelle hat, vorstellig. Die Ablagerung wurde im März 2005 gestoppt und eine technische Untersuchung des Standortes beschlossen.

Fünf Jahre überwachen

Im Juli 2008 lagen die Ergebnisse der Untersuchung vor. Der Staatsrat konnte dabei zur Kenntnis nehmen, dass die abgelagerten Lötschberg-Schlämme keine schädlichen Einwirkungen auf die Umwelt haben und die Deponie somit nicht sanierungsbedürftig sei. Gemäss der Studie kann auch eine Verschmutzung des Grundwassers ausgeschlossen werden. Hingegen erachtete man eine Überwachung der abgelagerten Schlämme als angebracht. Die Überwachung wird im Oktober 2008 beginnen und mindestens fünf Jahre dauern.

Amt hat korrekt gehandelt

Der Staatsrat stellt in seiner Antwort an die Grossräte fest, dass das AfU die Gesetze adäquat umgesetzt hat. Für die Qualität der Abfälle sei in erster Linie der Bauherr zuständig, betont er und hält fest: «Die kantonale Dienststelle (das AfU) ihrerseits ist für die Überwachung der Deponie zuständig. Diese Aufgabe hat sie denn auch gewissenhaft wahrgenommen, indem sie für die Annahme der Lötschberg-Schlämme klare Bedingungen stellte und sofort einschritt, als sie die Nichteinhaltung der Bedingungen feststellte.»

Keine zusätzlichen Kosten

Für die Gemeinde und den Kanton werden auch nicht zusätzliche Kosten anfallen. «Wie im Bundesgesetz über den Umweltschutz vorgesehen, müssen die Kosten für die Kontrolle und Überwachung der in der ID La Tuffière abgelagerten Schlämme vom Verhaltensstörer, in diesem Falle der Bund, getragen werden», betont der Staatsrat.

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