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Der Kanton will die sprachliche Frühförderung verbessern

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Die Sprache ist die Voraussetzung für soziale Kontakte, für das Lernen, für die Entwicklung der Persönlichkeit. Haben Kinder Probleme mit dem Spracherwerb oder der Sprachentwicklung, so soll dies möglichst früh erkannt und therapiert werden, um späteren Lernschwierigkeiten vorzubeugen–das hatten die Grossrätinnen Andrea Burgener Woeffray (SP, Freiburg) und Nadine Gobet (FDP, Bulle) im Jahr 2012 in einem Postulat gefordert. Nun liegt der Bericht zum Postulat vor.

 Konzept regelt Fragen

Der Staatsrat hält fest, dass das Sonderpädagogik-Konzept, das er in der Zwischenzeit erarbeitet hat, die Fragen zur Frühförderung umfassend beantwortet (siehe Kasten). Im Bereich Sprache will der Kanton dabei insbesondere die Prävention im Vorschulalter verbessern. Die kritische Phase für die Entwicklung von Sprache und Kommunikation ende im Alter von drei bis vier Jahren, begründet die Kantonsregierung. Würden Sprachstörungen zu spät abgeklärt, sei anschliessend eine intensive Therapie nötig, welche die Schuldienste kaum bieten könnten.

 Der Kanton überträgt das Mandat für den Vorschulbereich den freischaffenden Logopädinnen. Sie sollen Fachleute und Eltern informieren und weiterbilden. Auch sollen sie Sprach- und Kommunikationsprobleme bei kleinen Kindern–etwa durch den Besuch von Spielgruppen oder Kinderkrippen–früh erkennen, Therapien anbieten und die Eltern beraten.

Der Staatsrat hält in seinem Bericht fest, dass der Aufbau dieser Massnahme koste, dass sich die Investition aber lohne. Konkrete Zahlen nennt er nicht. Das Budget soll in einer Rahmenvereinbarung zwischen den freischaffenden Logopädinnen und Logopäden und der Erziehungsdirektion geregelt und jedes Jahr neu festgelegt werden.

Zahlen und Fakten

Umfassendes Konzeptzur Sonderpädagogik

In diesem Jahr soll der Grosse Rat das Gesetz über die Sonderpädagogik verabschieden, das die Umsetzung des Sonderpädagogik-Konzepts ermöglicht. Letzteres hat der Staatsrat 2015 im zweiten Anlauf abgesegnet. Das Konzept deckt die Sonderpädagogik vom ersten bis zum 20. Lebensjahr ab. Es unterscheidet zwischen niederschwelligen Massnahmen für Kinder und Jugendliche, deren Entwicklung gefährdet ist oder die an einer Lernstörung leiden, und verstärkten Massnahmen für Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung.mir

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