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Der Kataster der belasteten Standorte wird laufend nachgeführt und ist online

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Autor: Arthur Zurkinden

Loïc Constantin, Chef der Sektion Abfall und Altlasten vom Amt für Umweltschutz, gab am Mittwoch zu verstehen, dass der Kataster noch erweitert werden kann, da keine Garantie bestünde, dass alle belasteten Standorte erfasst werden konnten.

1999 begonnen

Wie er ausführte, hat das Amt bereits im Jahre 1999 mit umfangreichen historischen Untersuchungen begonnen, um eine Liste der möglicherweise belasteten Standorte zu erstellen. Bei dieser Arbeit habe sich das Amt auf verschiedene Quellen wie z. B. das Staatsarchiv, die Betriebszählung des Bundesamtes für Statistik oder die topografischen Karten gestützt. Um zusätzliche Informationen zu erhalten, sei das Amt auch an Gemeindebehörden und Unternehmen gelangt. Ferner seien alte Deponien anlässlich von Ortsbesichtigungen evaluiert.

3000 Standorte erfasst

«Im Rahmen dieser ersten Etappe sind 1500 Ablagerungsstandorte und 1500 Betriebsstandorte erfasst und gemäss Bundesverordnung bewertet worden», hielt Constantin weiter fest. Infolge dieser Bewertung seien 1118 Standorte auf der Liste belassen worden.

La Pila – (vorläufig) der schlimmste Fall

Die 1118 belasteten Standorte wurden in der Folge in zwei Kategorien eingeteilt: Zum einen in Standorte, bei denen keine schädlichen oder lästigen Einwirkungen auf die Umwelt zu erwarten und für die keine Untersuchung nötig sind. Zum andern in Standorte, bei denen untersucht werden muss, ob sie überwachungs- oder sanierungsbedürftig sind. In diese zweite Kategorie fallen 315 Ablagerungs- und Betriebsstandorte.

Laut Staatsrat Georges Godel ist die Deponie La Pila der schlimmste Fall. «Wir hoffen nicht, dass ein noch schlimmerer Fall zum Vorschein kommt», fügte er bei.

Kataster ist öffentlich

Godel rief in Erinnerung, dass der Kataster der belasteten Standorte öffentlich ist und über die Internetadresse «http://geo.fr.ch» aufgerufen werden kann. Dabei muss der Reiter «Themen» und die Kategorie «Umwelt» angeklickt werden.

«Die Eigentümer von belasteten Standorten wurden zwischen 2005 und 2008 über die Ergebnisse informiert und eingeladen, vor dem Katastereintrag Stellung zu nehmen», fuhr er fort. Nach seinen Worten sind 51 Standorte (noch) nicht auf dem Internet ersichtlich, weil noch Verfahren hängig sind.

Auch wichtig für Bauherren

Der Kataster gibt weiter Auskunft über die Lage des Standorts, über die Umweltgefährdungen oder festgestellten Umwelteinwirkungen, über die Art und den Umfang der abgelagerten Abfälle, über die Chronologie der Aktivitäten, die auf den Betriebsstandorten ausgeübt wurden usw.

Dabei wies Loïc Constantin darauf hin, dass diese Informationen auch für Gemeinden, Bauherren und Promotoren wichtig sein können. So könne eine Gemeinde auf die Einzonierung eines Terrains verzichten, auf welchem sich eine Ablagerung befinde. Und auch Promotoren und Banken seien interessiert zu wissen, ob sich ein Bauvorhaben an einem belasteten Standort befindet.

Eine lange und heikle Geschichte

Nach Staatsrat Godel ist das Erstellen eines Katasters schon im Umweltschutzgesetz von 1995 vorgeschrieben worden. Erst im Jahre 1998 sei aber die entsprechende Verordnung in Kraft getreten. «Dies zeigt, wie komplex die Probleme sind», hielt er fest und konnte darauf hinweisen, dass das Amt für Umweltschutz des Kantons Freiburg die Arbeiten im folgenden Jahr aufgenommen hat.

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