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Der Oberamtmann soll die Bewilligung für eine Videoüberwachung erteilen

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Autor: Arthur zurkinden

Gemeinwesen und private Personen, die öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnehmen, müssen beim Oberamtmann eine Bewilligung einholen, wollen sie eine Videoüberwachungs-Anlage einrichten, die Aufnahmen auf öffentlichen Grund macht. Dies sieht der Vorentwurf für ein Gesetz über die Videoüberwachung vor, der bis 30. September 2009 in die Vernehmlassung geht.

Vorbeugung

«Hauptziel der Videoüberwachung ist es, Übergriffe auf Personen und Sachen vorzubeugen», hält die Sicherheits- und Justizdirektion fest. «Sie dient auch der Identifizierung der Täter von strafbaren Handlungen und von Vandalismus», fügt sie bei. Der Geltungsbereich des Gesetzes erstreckt sich auf Verwaltungsgebäude, die öffentlich zugänglich sind, sowie auf Strassen, Plätze, Parkanlagen, öffentliche Verkehrswege usw.

Die Bewilligung von solchen Anlagen wird laut Vorentwurf an gewisse Bedingungen geknüpft. Die Überwachung des öffentlichen Grunds muss notwendig und nicht mit andern Mitteln oder Techniken, die die Rechte der Bürger weniger beeinträchtigen, möglich sein. Die Anlagen müssen als solche erkennbar sein und sichtbar angebracht werden. Die Gesuchsteller müssen zudem ein Benutzerreglement vorlegen, das dokumentiert, dass das Gesetz eingehalten wird, und das die technischen Elemente der Einrichtung die Einzelheiten der Aufbewahrung der Bilder und die Sicherheitsmassnahmen präzise darlegt. «Wichtig ist auch, dass geregelt wird, wer die Bilder anschauen darf», hält Staatsrat Erwin Jutzet gegenüber den FN fest. Im Übrigen erteilt der Oberamtmann die Bewilligung nur nach Anhörung der Datenschutz-Behörde und der betroffenen Gemeinde.

Vernichtung nach sieben Tagen

Im Vorentwurf ist weiter vorgesehen, dass die aufgezeichneten Bilder spätestens nach sieben Tagen vernichtet werden müssen. Wenn Übergriffe auf Personen oder Sachbeschädigungen stattgefunden haben, kann die Aufbewahrungsfrist länger, jedoch höchstens 100 Tage dauern.

Der Staatsrat liess einen Gesetzesentwurf nach der Überweisung einer Motion der ehemaligen Grossräte und heutigen Nationalräte Marie-Thérèse Weber-Gobet (CSP) und Jean-François Steiert (SP) ausarbeiten. Er betrifft die dissuasive Videoüberwachung. Nicht Gegenstand des Vorentwurfs ist die invasive Überwachung, also die Überwachung einer Person ohne ihr Wissen im Rahmen einer Untersuchung. Öffentliche Organe und Privatpersonen, die eine beobachtende Überwachung ohne Bildaufzeichnung anbringen wollen, haben dies dem Oberamtmann vorgängig zu melden. Und die Überwachung von privaten Personen auf ihrem Privatgrund (Einkaufszentren Banken usw.) unterliegt dem Datenschutzgesetz.

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