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Der Staatsrat will keine Impfpflicht für das Pflegepersonal aussprechen – und verweist an den Bund

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Der Staatsrat will keine Impfpflicht für das Pflegepersonal einführen. In seiner Antwort auf eine parlamentarische Anfrage schreibt er, dass der Bund diese Frage beantworten soll.

«Warum nicht eine Covid-Impfpflicht für das Pflegepersonal in Pflegeheimen und in der Hauspflege einführen?» Unter diesem Titel hat SVP-Grossrat Stéphane Peiry (Freiburg) am 5. Juli einen parlamentarischen Vorstoss an den Staatsrat des Kantons Freiburg gerichtet.

Laut Peiry sind bis heute im Kanton 500 Personen an den Folgen einer Covid-Erkrankung gestorben, meistens ältere und vulnerable Personen.

Gleichzeitig würden sich zu viele Personen nicht impfen lassen. Unter den Nicht-Geimpften befänden sich auch «nicht wenige», die in der Pflege arbeiten. Wie der Grossrat weiter schreibt, sei er der Ansicht, dass in diesem Fall die professionelle Ethik höher zu gewichten sei, als die persönliche Entscheidung, sich nicht impfen zu lassen. Ausserdem sei die Einführung einer Impfpflicht für Personen, die bestimmte Tätigkeiten ausüben, laut Gesetz erlaubt. Deswegen fragt er den Staatsrat, ob dieser bereit sei, eine Impfpflicht für das Pflegepersonal in Pflegeheimen und in der Hauspflege einzuführen.

Nicht Kanton soll entscheiden

Wie der Staatsrat nun in seiner Antwort schreibt, kann er die Besorgnis von Peiry nachvollziehen. Die Schweiz stehe aktuell einer vierten Covid-19-Welle gegenüber. Aktuell seien im Kanton 61 Prozent der Bevölkerung mindestens einmal geimpft. Die Impfrate des Personals in Pflegeheimen, in der Hauspflege und in Tagesstrukturen liegt gemäss Gesundheitstaskforce zwischen 57 und 63 Prozent. Ob diese Personen einmal oder zweimal geimpft sind, geht aus der Antwort des Staatsrats allerdings nicht hervor. 

Der Staatsrat selber wolle keine Impfpflicht einführen. Denn eine solche Massnahme müsse auf nationaler oder kantonsübergreifender Ebene eingeführt werden, falls sie sich als nötig erweisen sollte.

Information statt Pflicht

Um weitere Personen von einer Impfung zu überzeugen, setze der Staatsrat auf Informationen: In den Spitälern werde das Personal regelmässig über das Gesundheitsangebot am Arbeitsplatz informiert, der Kanton übermittle den Pflegeinstitutionen regelmässig die Informationen der nationalen Impfkampagne, und die Direktionen der Pflegeeinrichtungen würden Informationsveranstaltungen organisieren.

Zudem müsse sich Personal in Risikoinstitutionen, welches Kontakt zu den betreuten Personen hat, regelmässig und gezielt testen lassen, sofern es nicht über ein Covid-Zertifikat verfügt. Diese Regelung gilt seit dem 1. September. Dies betreffe unter anderem Spitäler, Kliniken, Geburtshäuser und Ambulanzdienste.

Schlussendlich sei aber jede Struktur selbst dafür verantwortlich, die Impfung zu fördern und Anreize zu setzen. Für Verwaltungspersonal, das sich nicht impfen lassen wolle, seien keine Verwaltungsmassnahmen geplant.

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