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«Deutschsprachiger Anteil ist erfüllt»

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Mit Josef Hayoz und Roland Henninger (siehe Texte unten) verlassen zwei langjährige deutschsprachige Kantonsrichter die höchste gerichtliche Instanz Freiburgs. Deutschfreiburg wird dies aber keine Nachteile bringen: Die Nachfolgerinnen der beiden, Dominique Gross und Sandra Wolhauser, sind deutsch- respektive perfekt zweisprachig. «Jeder Rechtssuchende hat Anrecht darauf, sich vor Gericht in seiner Muttersprache verständigen zu können», sagt Josef Hayoz. Eine bestimmte Anzahl deutschsprachiger Kantonsrichter ist dabei nicht festgelegt, das Freiburger Justizgesetz schreibt aber eine «angemessene Vertretung» beider Amtssprachen vor.

Der deutschsprachige Anteil sei heute mit 5 von insgesamt 13 Kantonsrichtern gut erfüllt, und auch die Französischsprachigen könnten in der Regel gut Deutsch, so Hayoz. Roland Henninger hält fest, dass die Anzahl der deutschsprachigen Richter seit Jahren nie mehr infrage gestellt wurde.

Französisch herrscht vor

Hayoz und Henninger waren in erster Linie für deutschsprachige Dossiers zuständig. Da es jedoch deutlich mehr französischsprachige Fälle gibt (siehe Kasten), haben sie beide auch französischsprachige Dossiers bearbeitet.

Im Alltag herrsche am Kantonsgericht–wie überall in der Kantonsverwaltung–das Französische vor, so Henninger. Seine Urteilsvorschläge prüften beispielsweise in der Regel zwei französischsprachige Kollegen. Diese hätten die Vorschläge zwar problemlos auf Deutsch lesen und verstehen können, die anschliessenden internen Beratungen seien aber auf Französisch geführt worden. Für den perfekt zweisprachigen Henninger stellte das allerdings kein Problem dar, er fühlt sich in beiden Sprachen zu Hause.

Auch Josef Hayoz bereitete das Französische keine Probleme: Nach der obligatorischen Schulzeit in Giffers habe er zwar noch kein Wort Französisch gesprochen; während der Studienzeit am Kollegium St. Michael und der Universität Freiburg sowie während seiner Tätigkeit als Gerichtsschreiber und Präsident am Bezirksgericht in Murten habe er sich die Sprache aber angeeignet.

 In Plenarsitzungen, also Sitzungen sämtlicher Kantonsrichter, werde meist französisch gesprochen, sagt Henninger. Jede und jeder habe jedoch die Möglichkeit, sich in der eigenen Sprache auszudrücken, was aber nicht alle Deutschsprachigen täten–so auch er selbst nicht. «Es wäre aber eigentlich kein Problem, die Französischsprachigen verstehen Deutsch.»

 Ein Kantonsrichter muss seinen Wohnsitz in Freiburg haben. Zurzeit ist die deutschsprachige Vertretung am Kantonsgericht nicht infrage gestellt. Für Josef Hayoz ist es aber unverständlich, weshalb sich nicht mehr Juristen aus Deutschfreiburg für eine Stelle als Kantonsrichter bewerben: Für seine eigene Nachfolge gingen lediglich zwei Bewerbungen ein; für die Nachfolge von Roland Henninger waren es vier Kandidaten.

Zahlen und Fakten

Deutlich weniger Dossiers auf Deutsch

Die deutschsprachigen Entscheide am Kantonsgericht Freiburg machten 2015 gut 17 Prozent aller Entscheide aus. In absoluten Zahlen ausgedrückt fällte das Gericht 2359 Entscheide auf Französisch und 494 auf Deutsch. Am Verwaltungsgerichtshof waren es 312 Entscheide (24,4 Prozent) auf Deutsch und 967 auf Französisch, der Strafgerichtshof fällte 64 deutschsprachige Entscheide (13,9 Prozent) und 397 französischsprachige, der Zivilgerichtshof 118 deutschsprachige Entscheide (10,5 Prozent) und 1010 französischsprachige. Im Jahr 2014 gestalteten sich die sprachlichen Verhältnisse am Kantonsgericht ähnlich. Den genauen Grund für die Unterschiede wissen weder die pensionierten Kantonsrichter Josef Hayoz und Roland Henninger noch der Generalsekretär Frédéric Oberson.mir

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