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Die 13. AHV-Rente ist legitim

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Ein Leserbrief zur Eidgenössischen Abstimmung vom 3. März über die Initiative für eine 13. AHV-Rente

Denken wir daran, dass die 13. AHV-Rente keine Einkommenserhöhung ist, sondern der gerechte Ausgleich für den Kaufkraftverlust. Sie wird nicht nur die ausgewiesene Inflation kompensieren, sondern auch die Verteuerung der Krankenkassen, der Mieten, der Energiekosten, der Versicherungen usw. Erinnern wir uns daran, dass unsere Regierung vor kaum einem Jahr keine Schwierigkeiten hatte, fast 260 Milliarden Franken zur Unterstützung der Banken aufzutreiben; jetzt sind also die Rentnerinnen und Rentner an der Reihe, eine angemessene Unterstützung zu erhalten. Vergessen wir nicht, dass Personen im dritten Lebensabschnitt jährlich acht Milliarden Franken an die Betreuung der Enkelkinder beiträgt und vorher hart gearbeitet hat, um ihren Kindern eine gute Ausbildung zu ermöglichen. Misstrauen wir den Argumenten der Rechten, die, wie bei jeder Volksabstimmung, das Schreckgespenst der Steuererhöhungen, des Arbeitsplatzverlustes und der angeblichen Staatsdefizite heraufbeschwört. Kämpfen wir gegen diese Erpressung am 3. März mit einem Ja an der Urne.


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