Der Agglomerationsrat hat am Donnerstag die öffentliche Vernehmlassung des 5. Agglomerationsprogramms genehmigt
Vom 24. Mai bis zum 24. Juli kann jeder Bürger, jede Bürgerin, jeder Verein und jede betroffene Instanz Bemerkungen zum 5. Agglomerationsprogramm (AP5) an die Agglomeration Freiburg abgeben. Die Oberämter und Gemeinden können dies bis zum 24. August tun. Das vollständige Dokument in elektronischem Format und die Modalitäten der Vernehmlassung sind auf der Internetseite der Agglomeration verfügbar: www.agglo-fr.ch
Das AP5 hat zum Ziel, mittels konkreter Infrastrukturen Antworten auf wichtige raumplanerische Herausforderungen wie Siedlungsentwicklung, Mobilität und Landschaftsschutz zu geben. Erstmals haben neben den zehn Agglogemeinden 15 weitere Gemeinden bei der Ausarbeitung mitgemacht (die FN berichteten).
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