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Nun fliegt die Armee Wasser auf die Freiburger Alpen

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Wegen der anhaltenden Trockenheit haben viele Freiburger Alphirten nicht genügend Wasser für ihre Tiere. Nun hilft die Schweizer Armee aus. Sie fliegt ab Ende dieser Woche Wasser auf die Alpbetriebe, die am meisten unter der Wasserknappheit leiden.

Die Hitze und die Trockenheit der letzten Wochen machen der Alpwirtschaft besonders zu schaffen. Viele Wassertanks sind leer, und so sind die Freiburger Alphirten auf Hilfe aus dem Tal angewiesen. Seit zwei Wochen fliegt deshalb eine private Helikopterfirma, in Koordination mit dem Freiburger Bauernverband (FBV), Wasser auf die besonders betroffenen Betriebe im Kanton. Dies reiche jedoch nicht mehr aus, sagt Christophe Bifrare, Chef des kantonalen Führungsorgans (KFO), auf Anfrage. Es gebe nun so viele Anfragen von Bergbauern, dass der Wassertransport durch die private Helikopterfirma nicht mehr zu bewältigen sei. Der Staatsrat hat deshalb, auf Antrag des KFOs, die Schweizer Armee um Hilfe gebeten, wie er in einer Mitteilung schreibt. Sie soll nun die Alpen, die nicht über die Strassen zugänglich sind, per Helikopter mit Wasser versorgen.

Start noch diese Woche

Die Armee wird ihre Einsätze vorerst ausschliesslich vom Montsalvens-See aus fliegen, sagt Bifrare. Angeflogen würden in einer ersten Phase Alpwirtschaften im Greyerzbezirk. Je nach Entwicklung könnte in einer weiteren Phase auch Wasser aus dem Greyerzersee entnommen werden, so Bifrare. Die Wasserentnahme aus dem Schwarzsee sei dagegen momentan nicht geplant.

Diese Armeeflüge dienen laut Staatsrat als Ergänzung zu den privaten Massnahmen, die nicht mehr ausreichen würden, um den gesamten Bedarf zu decken. Die ersten Wassertransporte könnten noch vor Ende der Woche stattfinden und bis zum 31. August andauern.

Das KFO erinnert zudem daran, dass alle Feuer – nicht nur in den Wäldern des Kantons Freiburg, sondern auch auf dem gesamten Kantonsgebiet – verboten bleiben. Dieses Verbot betrifft sämtliches Anzünden von brennbarem Material, unabhängig von dessen Natur. Es betrifft auch das Grillieren mit Grills oder an eingerichteten Feuerstellen. Die Verwendung von Feuerwerk ist ebenfalls untersagt. Grillieren auf privatem Grund (Wohnhäuser, Wohnungen) ist von diesem allgemeinen Verbot im Kanton Freiburg, Feuer zu entfachen, nicht betroffen. Schliesslich ruft das KFO die Bevölkerung dazu auf, sparsam mit Wasser umzugehen.


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