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Die Behörden ziehen Lehren aus der Pandemie für die wirtschaftliche Landesversorgung

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Die Corona-Pandemie hat Fragen zur Nahrungsmittelversorgung der Bevölkerung aufgeworfen. In seiner Antwort auf einen Vorstoss erwähnt der Staatsrat mögliche Anpassungen in der Organisation.

Beim ersten Teil-Lockdown der Corona-Pandemie hat sich die Bevölkerung zum Teil auf Produkte in den Geschäften gestürzt, bei denen sie eine Knappheit befürchtete. Später sah man lange Warteschlangen von Armutsbetroffenen bei der Verteilung von Lebensmitteltaschen. 

Die Beispiele zeigen, wie wichtig die Nahrungsmittelversorgung in einem Krisenfall ist. In einer Anfrage an den Staatsrat haben die beiden Grossräte Grégoire Kubski (SP, Bulle) und Gabriel Kolly (SVP, Corbières) wissen wollen, ob die heutigen Zuständigkeiten bei der Grundversorgung mit Blick auf die Covid-Krise sich als zweckdienlich erwiesen haben. Insbesondere wollten sie wissen, welche Rolle die Gemeinden in Fall eines Unterbruchs der Lebensmittel-Logistikkette haben. Zudem fragten sie, wie man die Abhängigkeit von Importen verringern, die Leute zum Anlegen von Nahrungsmittelvorräten bewegen und schliesslich die Nahrungsmittelverschwendung reduzieren könne. 

Neues Gesetz kommt

In seiner Antwort beschreibt der Staatsrat die Zuständigkeiten auf Bundesebene (Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung und Bundesstab Bevölkerungsschutz). 2017 habe der Bundesrat das Landesversorgungsgesetz revidiert und dabei fünf zentrale Versorgungsprozesse hervorgehoben: Lebensmittel, Energie, Heilmittel, Logistik sowie Informatik und Kommunikationstechnologie. 

Die Kantone würden eng mit den Bundesstellen zusammenarbeiten, hält der Staatsrat fest. Mitte 2020 hat Freiburg einen kantonalen Einsatzplan «Versorgungskrisen» verabschiedet. Das kantonale Führungsorgan ist dabei für die operative Bewältigung zuständig.

Die bisherige Organisation sei gemäss kantonalem Gesetz über die wirtschaftliche Landesversorgung überholt, hält der Staatsrat fest. Die derzeitige Pandemie habe die Grenzen der aktuellen Organisation und Kompetenzverteilung aufgezeigt, schreibt er. Bei der laufenden Ausarbeitung eines neuen Gesetzes über den Bevölkerungsschutz soll etwa geprüft werden, ob die kommunalen Organe beibehalten werden. Bevölkerungsschutz und die wirtschaftliche Landesversorgung sollen gemäss Staatsrat künftig in einem einzigen Gesetz geregelt werden. So könne die Zahl der Organe und Stellen reduziert werden. 

Kompetenzabtretung

Künftig werde das Amt für Bevölkerungsschutz und Militär für die wirtschaftliche Landesversorgung zuständig sein. Bisher war dies Aufgabe des Amts für den Arbeitsmarkt. Die Aufgaben der Gemeindestellen werden künftig einem Verbindungsbüro übertragen. 

Bezüglich Nahrungsmittelvorrat verweist der Staatsrat auf die Kommunikation des Bundes mit verschiedenen Kampagnen. Bei der Bekämpfung der Nahrungsmittelverschwendung arbeitet der Kanton mit Informationskampagnen und mit einer neu zu erstellenden Abfallplanung. Zudem würde eine Charta der Gemeinschaftsgastronomie den Bezug lokaler Produkte fördern.

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