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Die Buvette des Sattels in Jaun hat einen Parkplatz und eine Terrasse ohne Baubewilligung, nun müssen diese weg

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Ohne Baubewilligung wurden der Parkplatz und die Terrasse der Buvette des Sattels in Jaun erstellt. Das Kantonsgericht hat nun zwei Urteile gesprochen: Der Parkplatz muss verschwinden und wieder aufgeschüttet werden.

«Dem Kantonsgericht gemäss ist die Nutzung dieses Parkplatzes verboten», steht auf Französisch auf einem Schild bei der Buvette des Sattels in Jaun. Damit reagiert der Betreiber der Buvette auf zwei Urteile des Kantonsgerichts vom 5. Juli. Die Richter lehnten die nachträgliche Bewilligung des bereits erstellten Parkplatzes, der Terrasse und einer Stützmauer ab und bestätigten damit die Entscheide der Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion. Der Betreiber der Buvette, Ronald Moura, hatte zuvor gegen diese Entscheide Beschwerde eingereicht.

Frist bis Ende November

Der Vater des Betreibers hatte 2012 eine Sonderbewilligung für den Umbau der bestehenden Alphütte an der Sattelbachstrasse und den Bau einer Buvette erhalten. Jedoch sei ohne Bewilligung entlang der Strasse eine Fläche geschaffen worden, die Platz biete für über 20 Autos, so das Kantonsgericht. «Hierfür wurde der Hang oberhalb der Strasse abgetragen und die entsprechende Fläche mit Kies befestigt.» Der Boden vor der Alphütte sei ebenfalls grossflächig mit Kies befestigt worden im Hinblick auf die Erstellung einer Terrasse. Betonplatten seien als Zugang zur Buvette gelegt worden. Zudem seien für die Saison 2020 fixe Storen auf der Terrasse installiert worden. Unterhalb des Hanges sei eine Stützmauer aus Beton gebaut worden.

Die Sonderbewilligung für die bestehende Terrasse und die Stützmauer habe die Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion zu Recht verweigert, so das Kantonsgericht. Auch beim Parkplatz stellen sich die Richter hinter die Direktion. Diese hatte angeordnet, dass der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt wird. Das bedeutet, dass die Parkplätze vollständig zu entfernen, die vorgenommenen Bodenveränderungen zurückzubauen und die Abtragungen am Hang wieder aufzuschütten sind. «Die Wiederherstellung beruht auf einer gesetzlichen Grundlage, sie liegt im öffentlichen Interesse und erweist sich als verhältnismässig», schreibt das Kantonsgericht in seinem Urteil. Es setzt für die Wiederherstellung eine Frist bis zum 30. November 2021. Die Benutzung der «unrechtmässigen Parkplätze» sei ab sofort untersagt.

Für Betreiber grotesk

Ronald Moura, Betreiber der Buvette des Sattels, will das Urteil des Kantonsgerichts nicht weiterziehen. «Ich werde mit der Gemeinde schauen, was wir machen können, um eine Lösung zu finden.» Die Terrasse der Buvette dürfe er noch bis zum Ende dieser Sommersaison wie bisher nutzen. Die Gäste würden weiterhin in der Nähe der Alphütte parkieren, aber nicht mehr auf dem gesperrten Parkplatz.

Dass die Buvette keine Terrasse haben darf, bewertet der Betreiber als grotesk. «Das wäre so, wie wenn ein Flugzeug keine Flügel hätte.» Zudem könne er die Terrasse nicht zurückbauen, da sie schon immer da gewesen sei. Während des Verfahrens hatte Ronald Moura geltend gemacht, dass die Fläche der Terrasse weder neu erstellt noch vergrössert worden sei.

Gemeinde prüft Tourismuszone

Der Gemeinderat von Jaun hatte während des Verfahrens dem Kantonsgericht mitgeteilt, dass er bei der Buvette des Sattels eine Tourismuszone schaffen will. Doch auf das Urteil hatte diese Ankündigung keinen Einfluss. Ob die «hypothetische Änderung der ortsplanerischen Grundlagen» genehmigt wird, sei nicht sicher, so das Kantonsgericht. Zum einen sei die Zonenänderung noch nicht vom Bau- und Raumplanungsamt geprüft worden, zum anderen die öffentliche Auflage noch nicht erfolgt.

Der Gemeinderat von Jaun müsse nun schauen, was der Entscheid des Kantonsgerichts für die vorgesehene Tourismuszone bedeutet, sagt Ammann Jochen Mooser auf Anfrage. Die Gemeinde wolle aber eine Lösung finden für das Gebiet um die Buvette des Sattels. Die Buvette sei derzeit nur im Sommer offen. Dem Gemeinderat sei es ein Anliegen, dass sie auch im Winter Gäste empfangen dürfe, wenn die Schlittelpiste offen ist. «Allenfalls braucht es eine Tourismuszone, um dies zu ermöglichen.»

Dass die Parkplätze bei der Buvette nicht mehr genutzt werden dürfen, bedauert der Ammann. «Ein zusätzlicher Parkplatz bietet Ausweichmöglichkeiten, wenn die anderen Plätze überlaufen sind.» Zu wenig Parkplätze habe es beispielsweise an schönen Tagen im Frühling und Herbst, wenn die Sesselbahn nicht geöffnet ist. Die bestehenden Parkplätze der Buvette hätten aus Sicht des Gemeinderats nachträglich bewilligt werden können: «Zum Beispiel mit der Auflage, dass sie öffentlich zugänglich sind und nicht reserviert für die Gäste.»

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