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Die Denner-Räuber von Sugiez: Glaubt das Kantonsgericht den Indizien? 

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Eine Pistole, ein Kehrrichtsack, Verkehrskameras und Telefonortungen: Indizien sollen belegen, dass vier Männer eine Denner-Filiale überfallen haben. Vor dem Kantonsgericht stellten die Anwälte deren Aussagekraft infrage.

Ist die Last der Indizien erdrückend oder sind die drei Angeklagten vollkommen unschuldig? Die Plädoyers der Staatsanwältin Liliane Hauser und der Anwälte der drei Beschuldigten gingen am Montag vor dem Kantonsgericht diametral auseinander. Den drei Männern – 53, 45 und 36 Jahre alt – wird vorgeworfen, in der Altjahrswoche 2020 eine Denner-Filiale in Sugiez überfallen zu haben. Mit vorgehaltener Pistole sollen zwei Täter die Angestellten gezwungen haben, Geld aus der Kasse und dem Tresor zu übergeben. Ein dritter Mann wartete im Fluchtfahrzeug. Ein vierter soll den Überfall geplant haben.

Vor Gericht standen bislang aber nur drei der vier mutmasslichen Täter. Ein vierter Beschuldigter ist flüchtig und international zur Fahndung ausgeschrieben. Das Gericht des Seebezirks hatte Anfang Juli vergangenen Jahres die drei Männer wegen des Raubs und anderer Delikte schuldig gesprochen. Sie wurden zu Freiheitsstrafen von 48, 40 und 24 Monaten sowie zu Geldstrafen und Bussen verurteilt (die FN berichteten). Alle drei streiten weiterhin jegliche Beteiligung an dem Überfall ab. Ein handfester Beweis fehlt. Verurteilt wurden sie aufgrund von Indizien.

Keine Bilder der Autoinsassen

Ihre Anwälte Isabelle Brunner, Elias Moussa und Daniel Zbinden säten darum vor dem Kantonsgericht Zweifel an deren Aussagekraft. «Die Indizien reichen nicht aus», sagte Daniel Zbinden.

Sie erzeugen nicht ein Gesamtbild, das zweifelsfrei auf die Täterschaft meines Mandanten schliessen lässt.

Der Anwalt erwähnte die Aufnahmen von Verkehrskameras. Diese zeigen, wie das mögliche Tatfahrzeug einige Tage zuvor die Grenze zur Schweiz überquert und am Tag nach der Tat nach Deutschland zurückkehrt. Etwa eine halbe Stunde nachdem dieses Auto die Schweiz verlassen hat, kontrolliert die deutsche Polizei es auf einer Raststätte bei Freiburg im Breisgau. Am Steuer sitzt einer der Männer, der nun vor Gericht steht. «Dieses Auto hat die Grenze überquert. Das stimmt», so der Anwalt. «Auf den Aufnahmen der Kameras ist jedoch nicht erkennbar, wie viele und welche Personen im Fahrzeug sassen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass mein Mandant erst nach der Grenze zugestiegen ist.»

Dass die Telefonnummer seines Mandanten in der Schweiz lokalisiert wurde, obwohl er sich in Deutschland aufgehalten haben soll, kann der Anwalt erklären: «Er hatte zwei SIM-Karten. Eine steckte er in ein Tablet, damit die Kinder eines Bekannten damit ins Internet konnten.» Offenbar habe später jemand diese SIM-Karte an sich genommen.

Pistole im Keller deponiert

Ein weiteres Indiz ist eine Pistole, die dem Ältesten der drei Beschuldigten gehört. Gemäss den Ermittlungen entspricht sie dem Modell, das auf der Videoüberwachung der Denner-Filiale zu sehen ist. Die Polizei fand die Pistole in der Garage der Freundin des Mannes. Sie wohnt in der Nähe des Tatorts. «Diese Pistole habe ich für meine Sicherheit gekauft», erklärte der Mann. «Warum haben Sie diese dann in der Garage ihrer Freundin deponiert?», fragte der vorsitzende Richter Markus Ducret. Er habe sie dort gelassen, um sich gegen den Ex-Freund seiner Freundin verteidigen zu können, antwortete der Beschuldigte: «Der Ex-Freund weiss nicht, wo ich bin. Nur bei meiner Freundin kann er mich treffen.»

Isabelle Brunner wies darauf hin, dass drei der vier mutmasslichen Täter zur selben Familie gehören, nur ihr Mandant nicht. Dieser habe die anderen nicht wirklich gekannt. «Warum soll er als einziger als Nicht-Familienmitglied wie zufällig am Überfall mitgewirkt haben?» Die Ortung seines Telefons in der Schweiz habe nichts ergeben, weil ihr Mandant sich nicht im Land aufgehalten habe. Es sei nur erwiesen, dass sein Auto zum Tatzeitpunkt im Land gewesen sei. «Alles andere sind Hypothesen, die nicht erhärtet werden konnten.»

Riss im Kehrichtsack

Die Staatsanwältin zeigte sich hingegen überzeugt von der Beteiligung der Männer am Überfall:

Wir haben so viele Indizien, die zusammengenommen keinen anderen Schluss zulassen. Die Aussagen der Beschuldigten sind unglaubwürdig und fantasievoll.

Auf den Aufnahmen des Überfalls sei ein Riss im Kehrichtsack der Täter genau erkennbar. «Einen Sack mit demselben Riss haben wir im Haus der Freundin gefunden. Ist das ein Zufall? Ganz klar nicht.» Zudem gebe es im Inneren des Sacks Fingerabdrücke und DNA-Spuren des flüchtigen Beschuldigten. «Diese konnten nur während der Tat dort hineingelangen. Denn laut der Freundin war dieser Mann nie bei ihr zu Hause.» Sie habe auch ausgesagt, dass ihr Freund seine Waffe erst zum Zeitpunkt des Überfalls bei ihr deponiert habe und nicht schon vor langer Zeit, wie dieser behaupte.

Der Beschuldigte, der auf der Raststätte kontrolliert wurde, habe nicht zwischen der Grenze und der Raststätte in das Auto steigen können. «Zeitlich ist es unmöglich, dass das Auto ihn während eines Umwegs über den Flughafen mitgenommen hat. Es muss direkt von der Grenze zur Raststätte gefahren sein.» Der Mann habe sich zudem selbst entlarvt: «Er sagte bei einer Einvernahme, dass er eine Person ab Basel mit dem Zug zum dortigen Flughafen begleitet hat. Als ihn die Polizei darauf hinwies, dass es dort keinen Zug gibt, sagte er plötzlich, sie seien zu Fuss gegangen. Das ist gelogen, zu Fuss würde dieser Weg Stunden dauern.»

Der Beschuldigte, der nicht zur selben Familie gehört, hat nach eigenen Angaben sein Auto, das Tatfahrzeug, zum Zeitpunkt des Überfalls ausgeliehen. An wen will er nicht verraten, weil sonst sein Kind erschossen werde. Das sei nicht wahr, so die Staatsanwältin. «Diese Erklärung hat er sich einfallen lassen, nachdem die erste keinen Glauben fand.» Der Beschuldigte kenne angeblich den anderen Mann nicht richtig, obwohl er für dessen Unternehmen seine Telefonnummer als Kontakt auf dem Gewerbeschein angegeben hat. 

Das Kantonsgericht wird am Mittwoch sein Urteil bekannt geben.

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