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Viele Indizien, aber keine «Smoking Gun»

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Die Staatsanwaltschaft wirft drei Männern vor, im Dezember 2020 eine Denner-Filiale in Sugiez überfallen zu haben. Vor dem Strafgericht des Seebezirks bestritten die Beschuldigten alle Vorwürfe.

Am Dienstagabend der Altjahrswoche 2020 stürmten zwei vermummte Männer eine Denner-Filiale in Sugiez und zwangen die anwesenden Angestellten mit vorgehaltener Pistole, ihnen Geld aus der Ladenkasse und dem Tresor auszuhändigen. Eineinhalb Minuten nachdem sie den Laden betreten hatten, waren die Täter auch schon wieder verschwunden. Ausser den Überwachungsvideos der Denner-Filiale, die keine Identifizierung der Räuber erlaubten, fehlte der Polizei jede Spur. «Was folgte, war minutiöse Polizeiarbeit vom Feinsten», erklärte Staatsanwältin Liliane Hauser am Montag vor dem Strafgericht des Seebezirks. Gestützt auf diese Polizeiarbeit klagte die Staatsanwaltschaft drei mutmassliche Täter an, die sich vor dem in Granges-Paccot tagenden Gericht verantworten mussten. Ein vierter Tatverdächtiger konnte noch nicht gefasst werden und ist international zur Fahndung ausgeschrieben.

Hinweis aus Bevölkerung

Die polizeilichen Ermittlungen ins Rollen brachte ein Hinweis aus der Bevölkerung. Einer aufmerksamen Bürgerin war im Vorfeld der Tat ein verdächtiges Fahrzeug ohne Kontrollschilder in der Umgebung des Tatorts aufgefallen. Anhand dieses Hinweises identifizierte die Kriminalpolizei das Tatfahrzeug und ordnete dieses einem mutmasslichen Täter zu. Mittels Verkehrskameras wurde sodann der Tathergang rekonstruiert und mit sogenannten retroaktiven Telefonkontrollen, welche die ungefähre Lokalisierung von Rufnummern erlauben, wurden weitere Verdächtige identifiziert.

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft sind vier Männer für den Raub verantwortlich. Einer von ihnen war mit den Örtlichkeiten vertraut und soll den Überfall geplant, sich aber danach nicht direkt daran beteiligt haben. Zwei weitere Täter betraten die Denner-Filiale und ein vierter Täter wartete draussen im Fluchtauto. Nach dem Raub sollen sich die Männer in der Nähe des Tatorts im Haus der Geliebten des für die Planung zuständigen Täters versteckt haben. Eine Durchsuchung dieses Hauses förderte die Tatwaffe zutage sowie einen beim Raub verwendeten Müllsack, in dem Fingerabdrücke sowie DNA-Spuren des vierten, flüchtigen Tatverdächtigen gefunden wurden.

Keine «Smoking Gun»

«Ist das alles Zufall?», fragte Staatsanwältin Hauser rhetorisch in die Runde, nachdem sie den Tatablauf und die sichergestellten Beweise beschrieben hatte. Ja, antworteten die drei an der Gerichtsverhandlung anwesenden Beschuldigten und deren Rechtsanwälte zumindest implizit, indem sie jegliche Beteiligung am Raubüberfall abstritten. Zwei der Beschuldigten mit Wohnsitz in Deutschland bestreiten gar, zum fraglichen Zeitpunkt in der Schweiz gewesen zu sein.

«Trotz umfangreichen Ermittlungen gibt es keinen direkten Beweis für die Beteiligung meines Mandanten an diesem Raubüberfall», stellte einer der Verteidiger, Rechtsanwalt Daniel Zbinden, fest; seine Berufskolleginnen und -kollegen argumentierten ähnlich. Es handle sich um einen klassischen Indizienprozess, so Zbinden. Neben dem Fehlen einer sogenannten «Smoking Gun» – also eines Beweismittels, das den Beschuldigten die Tat zweifelsfrei nachweist – machten die Verteidiger vor Gericht auch diverse Verfahrensmängel geltend.

Urteil am Mittwoch

Die Einvernahme der Beschuldigten vor dem Strafgericht brachte nur wenige neue Erkenntnisse zutage. Während sich zwei der mutmasslichen Täter wortkarg gaben und über weite Strecken auf bereits gemachte Aussagen verwiesen, erging sich der dritte Beschuldigte in nur schwer nachvollziehbaren Ausführungen zu Rechtsstaatlichkeit, Gerechtigkeit und Politik und erwähnte dabei auch einen angeblichen, gegen ihn gerichteten Mordkomplott.

Die drei Beschuldigten befinden sich zurzeit in Untersuchungshaft. Zwei von ihnen wird neben dem Raub in Sugiez zusätzlich gewerbsmässiger Bandendiebstahl vorgeworfen. Gemäss Anklageschrift der Staatsanwaltschaft sollen sie zahlreiche Baustellen im Raum Bern-Freiburg unbefugterweise betreten und dort Baumaterial sowie Maschinen entwendet haben.

Staatsanwältin Liliane Hauser beantragte unbedingte Freiheitsstrafen von 48, 40 und 36 Monaten für die Beschuldigten. Deren Verteidiger verlangten im Hauptanklagepunkt des bewaffneten bandenmässigen Raubes einen Freispruch; einige der Baustellendiebstähle wurden vor Gericht hingegen zugegeben. Das Urteil des Strafgerichts See unter dem Vorsitz von Peter Stoller wird am Mittwoch verkündet. Bis dahin gilt die Unschuldsvermutung.

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