Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Die digitale Steuererklärung lohnt sich

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Rund 130‘000 Freiburger Steuerpflichtige füllen ihre Steuererklärung via Fritax aus. Das hat gegenüber der Papierversion viele Vorteile.

Auf der Webseite www.fr.ch/FriTax_de können Steuerpflichtige im Kanton Freiburg die Anwendung Fritax herunterladen. So können sie die Steuererklärung auf dem Computer ausfüllen. Dann können sie die Steuererklärung elektronisch oder auf Papier ausgedruckt einreichen. Die Software hat für die Nutzerinnen und Nutzer viele Vorteile. So müssen sie die meisten Belege nicht mehr mitschicken. Mit Fritax erfolgt die Übermittlung der Steuererklärung online. In Papierform und von Hand ausgefüllt muss die ausgedruckte Steuererklärung, einschliesslich des Barcodes, weiterhin unterzeichnet und mit den Belegen per «gelber Post» eingereicht werden.

Dieses Vorgehen hat den Nachteil, dass die Kantonale Steuerverwaltung (KSTV) die Steuererklärung nicht rasch behandeln kann. Dies kann für die Steuerpflichtigen dann ein Problem werden, wenn sie die Steuerveranlagung schnell brauchen, zum Beispiel für den Erhalt von Stipendien und Subventionen. Dies gilt auch, wenn jemand rasch wissen möchte, ob er Anspruch auf Prämienverbilligungen hat.

Kastenthema

Einreichungsfrist ist der 31. März

Seit der Steuerperiode 2017 müssen Steuerpflichtige mit Einkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit ihre Steuererklärung bis 31. März bei der kantonalen Steuerverwaltung eingereicht haben. Wer die Steuererklärung nicht fristgerecht einreichen kann, kann eine Fristverlängerung erhalten. Diese Steuerpflichtigen müssen eine Gebühr von 20 Franken mit dem der Steuererklärung beigefügten codierten Einzahlungsschein bezahlen. Nähere Informationen liegen der Steuererklärung bei. Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung nicht innerhalb der angegebenen Frist einreichen und keine Fristerstreckung verlangt haben, erhalten eine Mahnung. Dabei werden sie aufgefordert, die Steuererklärung innert zehn Tagen einzureichen. Wer auch dieser Verpflichtung nicht nachkommt, wird veranlagt und erhält eine Ordnungsbusse von bis zu 1000 Franken. (az)

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema