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Die Ersatzabgabe für die Feuerwehr könnte im Seebezirk bald Geschichte sein

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Die Zukunft der Feuerwehrersatzabgabe steht im Seebezirk zur Debatte: Eine Arbeitsgruppe des Gemeindeverbands möchte sie abschaffen. Jedoch erscheinen die Gemeinden bei dieser Frage derzeit uneins.

Mit der Reorganisation der Feuerwehren per 1. Januar 2023 könnte im Seebezirk die Feuerwehrersatzgabe fallen. So plant es die zuständige Arbeitsgruppe des Verbands der Gemeinden des Seebezirks. Dieser wird alle Feuerwehren im Bezirk übernehmen. Das revidierte kantonale Gesetz über die Brandbekämpfung und die Hilfeleistungen verlangt, dass die Feuerwehren nicht mehr in lokalen Verbänden organisiert sein dürfen. Sie müssen sich auf Bezirksebene zusammenschliessen.

Die Gemeinderäte stehen jedoch bislang nicht geschlossen hinter der Abschaffung der Ersatzabgabe. An einer Umfrage des Gemeindeverbands befürworteten acht die Abschaffung, sieben lehnten sie ab. «Wegen des knappen Ergebnisses machen wir nun eine erneute Umfrage unter den Gemeinderäten und hoffen auf ein klareres Bild», sagte Oberamtmann Christoph Wieland am Dienstagabend an einem Feuerwehr-Infoanlass für die Gemeinderäte des Seebezirks.

«Bewährt» oder «nicht sozial»

Gegenüber den FN erläuterte der Oberamtmann die Argumente für und gegen die Ersatzabgabe: «Für die Beibehaltung spricht, dass es sich um ein bewährtes und akzeptiertes System handelt. Sie ist eine zusätzliche Finanzquelle, um Einnahmen für die Feuerwehr zu generieren und so die Gemeindefinanzen zu entlasten.» Ebenfalls müssten die Personen, welche Feuerwehrdienst leisten, keine Abgabe bezahlen und würden somit finanziell entlastet.

Dennoch will die Arbeitsgruppe die Ersatzabgabe abschaffen, und zwar aus den folgenden Gründen: «Die Abgabepflicht berücksichtigt nicht die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Betroffenen und ist damit nicht wirklich sozial.» Weiter müsse nur eine Minderheit diese Abgabe leisten: «28 Prozent der Bevölkerung finanzieren circa 51 Prozent der Kosten der Feuerwehr.» Eine Finanzierung über die Steuern würde dagegen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit berücksichtigen. So wären die gesamte Bevölkerung und die ansässigen Unternehmen an den Kosten beteiligt.

Die Arbeitsgruppe geht davon aus, dass sich auch ohne Dienstpflicht genügend Frauen und Männer für die Feuerwehr engagieren werden (siehe Kasten). «Zudem ist die Feuerwehr ein Teil der öffentlichen Aufgaben, genauso wie die Polizei. Und für die Polizei gibt es ja auch keine Ersatzabgabe», sagte der Oberamtmann. Mit der Abschaffung der Ersatzabgabe und damit auch der Dienstpflicht würde der Seebezirk einer nationalen Tendenz folgen: In den Kantonen Zürich, Bern und Waadt sei dies bereits geschehen.

Hingegen wären wir im Kanton Freiburg Vorreiter. Und es wäre doch eine gute Sache, vorangehen zu können.

Christoph Wieland
Oberamtmann des Seebezirks

Entscheidung fällt Mitte Oktober

Ob diese Argumente schlussendlich alle Gemeinden im Seebezirk überzeugen können, wird spätestens am 13. Oktober klar sein. Denn dann stimmen sie an der Delegiertenversammlung des Gemeindeverbands über die revidierten Statuten ab. Die Revision beinhaltet auch den Artikel zur Feuerwehr-Dienstpflicht und zur Ersatzabgabe. Falls die Abgabe erhalten bleibt, werden Frauen und Männer zwischen dem 20. und dem 50. Altersjahr entweder bezahlen müssen oder in die Feuerwehr eintreten. So sieht es der aktuelle Entwurf der Statuten vor. Die Delegiertenversammlung würde den genauen Betrag, der 200 Franken pro Jahr nicht übersteigen darf, in einem Reglement festlegen. Das letzte Wort zu den Statuten haben dann im November und Dezember die Gemeindeversammlungen und die zwei Generalräte im Bezirk.

Höhere Pro-Kopf-Beträge

Gemäss dem ebenfalls am Dienstag präsentierten Budget 2023 wird sich der Aufwand für die Feuerwehr See auf rund 3,5 Millionen Franken belaufen. Entsprechend der gesetzlich geregelten Aufteilung der Kosten zwischen den Gemeinden, der kantonalen Gebäudeversicherung (KGV) und dem Kanton übernehmen die Gemeinden des Seebezirks rund drei Millionen Franken beziehungsweise fast 76 Franken pro Kopf.

Bisher sei der Pro-Kopf-Betrag in Murten 70 Franken gewesen, 63 Franken in Kerzers und Gurmels und 48 Franken im Vully, sagte Markus Wüstefeld, Vorstandsmitglied des Gemeindeverbands und Gemeindepräsident von Gurmels. Er nannte mehrere Gründe für den steigenden Betrag: «In der neuen Feuerwehr gibt es mehr fest angestelltes Personal, unter anderem für die Materialbewirtschaftung und die Ausbildung, sowie höhere Pikettkosten.» Auch würden die Gebäude der fünf Ausrückstandorte für höhere Kosten sorgen. Der Gemeindeverband wird diese Feuerwehrgebäude – die meisten wurden erst in den letzten Jahren errichtet – von den Gemeinden mieten. «Die anderen Bezirke haben noch Nachholbedarf bei den Investitionen in die Gebäude», so Markus Wüstefeld. Dann würden auch dort die Pro-Kopf-Kosten steigen.

Zahlen und Fakten

45 Feuerwehrleute sind noch unschlüssig

Nicht alle bisherigen Feuerwehrfrauen und -männer wollen in der neuen Organisation Feuerwehr See mitmachen: 56 Feuerwehrleute ziehen es vor, ihr Engagement zu beenden, während 263 weiterhin aktiv bleiben. 45 Personen seien noch unschlüssig, so die Zahlen, die Gottlieb Heid, Bataillonskommandant ab 1. Januar, den anwesenden Gemeinderäten präsentierte. Am Ausrückstandort Zentrum (Murten) sind 89 Feuerwehrleute bereit weiterzumachen, 50 sind es am Standort Nord (Kerzers), 48 am Standort Süd (Courtepin), 41 am Standort West (Vully), 29 am Standort Ost (Gurmels) und sechs in Ried, wo die Feuerwehrkaserne wegen der Reorganisation geschlossen wird (die FN berichteten). Unentschlossen sind in Gurmels noch 17 Feuerwehrleute, in Courtepin elf, im Vully zehn, in Ried sechs und eine Person in Murten. «Es braucht Zeit, bis sich die Leute in den neuen Strukturen sehen», sagte Heid. Es würden noch Infoanlässe in den Kasernen stattfinden, und die Kompaniekommandanten, also die Chefs der Ausrückstandorte, würden das Gespräch mit den Unentschlossenen suchen. «Diese Zahlen des Seebezirks ähneln jenen im Rest des Kantons Freiburg», sagte Martin Helfer, Feuerwehrinspektor und Vertreter der KGV. jmw

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