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Die Experten an Abschlussprüfungen für die Berufsmatura kosten weniger Geld

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Die Abschlussprüfungen für die Berufsmaturität waren in vollem Gange, als das Amt für Berufsbildung am 19. Mai dieses Jahres eine Weisung herausgab, gemäss der die Entschädigung der Kommissionen für die Prüfung inklusive Experten stark eingeschränkt wurde. Und zwar rückwirkend für die bereits begonnenen Prüfungen.

Das habe den Lehrkörper aufgebracht, der sich ungerecht behandelt fühlte, schrieb Grossrat Hubert Dafflon (CVP, Grolley) in einer Anfrage. Er wollte wissen, ob der Staatsrat die Praxis für die letzten Prüfungen und insbesondere auch für die Zukunft wieder rückgängig macht. «Der Staatsrat beabsichtigt, an der Vorgehensweise nichts zu ändern», schreibt dieser nun in seiner Antwort. Entgegen den Darstellungen Dafflons könne von einer rückwirkenden Lohnreduktion für die Experten nicht gesprochen werden.

Teil des Sparprogramms

Gemäss dem Staatsrat habe er diese Massnahmen bereits Ende 2015 beschlossen. Er habe die Erziehungsdirektion und die Volkswirtschaftsdirektion beauftragt, die Sparmassnahmen auf das Schuljahr 2016–17 einzuführen. Diese Information sei vom Dienstchef an den Plenarsitzungen der Berufsbildungszentren auch rechtzeitig kommuniziert worden, und die Weisung des Amts im Mai 2017 hätte nur dafür sorgen sollen, dass die Pflichtenhefte genau eingehalten werden.

Gemäss dem Staatsrat betrifft die Reduktion der Entschädigungen die Experten- und Examinatorentätigkeit sowohl bei der Berufsmatura wie auch bei den rein schulischen Mittelschulabschlüssen.

Neu werden Lehrpersonen, die als Experten oder Examinatoren bei der eigenen Klasse oder Schule eingesetzt werden, dafür nicht mehr separat entschädigt. Diese Tätigkeit gehört neu in ihr Pflichtenheft.

Eine halbe Million gespart

Wer an einer anderen Schule Prüfungen abnimmt, erhält gemäss Staatsrat weiterhin eine Entschädigung für diese Aufgabe. Diese Entschädigung wurde aber reduziert. Gemäss Dafflon sei die Tarifzahl pro auszubildende Person von 20 auf 10 Punkte reduziert worden.

Schliesslich gibt es bei diesen Prüfungen auch externe Experten. Diese ausserschulischen Personen seien bei einer Berufsmatura am zahlreichsten, und sie würden hauptsächlich für die Prüfung der praktischen Arbeiten und der Berufskenntnisse eingesetzt, so der Staatsrat. Sie seien von der Senkung der Tarife nicht betroffen und verrichten ihre Arbeit weiterhin zu einem Stundentarif von 36 Franken.

Mit dieser Änderung kann der Kanton pro Jahr rund eine halbe Million Franken einsparen, erklärt der Staatsrat in seiner Antwort.

2016 hat das Amt für Berufsbildung 1713 Experten zwischen 54 und 16 020 Franken bezahlt. Der Gesamtbetrag belief sich damals auf 1,9 Millionen Franken. 2017 waren es noch 1410 Experten, die zwischen 36 und 13 491 Franken erhielten.

Lösung für Teilzeitlehrer

Eine Lösung müsse aber noch gefunden werden bei der Entschädigung von Lehrpersonen für den berufskundlichen Unterricht, die in Teilzeit angestellt sind und als Experten eingesetzt werden, schreibt der Staatsrat.

Für sie sei eine separate Entschädigung anzustreben, die ihren tiefen Anstellungsgrad berücksichtige. Teilzeitlehrer müssten sich oft von anderen beruflichen Tätigkeiten freimachen können, um das Expertenamt wahrzunehmen, heisst es.

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