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Die Fahrzeuge des Staates sind nicht gerade umweltfreundlich

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Autor: ARthur Zurkinden

Freiburg «Von 198 Personenwagen des Staates gehören nur 16 der Kategorie mit der Energieetikette A oder B an. Und von den 28 Lastwagen ist nur einer mit der neuesten Motoren-Generation ausgerüstet. Der Staat ist zurzeit weit vom Ziel entfernt, vorbildlich zu sein. Freiburg ist ein schlechter Schüler», stellte SVP-Grossrat Josef Binz (St. Antoni) am Freitag im Grossen Rat fest, als dieser den Bericht des Staatsrates zum Postulat «Vorbildlicher Staat bei der Wahl von umweltfreundlichen Autos und der Sanierung des Fahrzeugparks» diskutierte.

Josef Binz rechnete vor, dass der Staat jährlich 120 000 Franken weniger LSVA-Abgaben bezahlen müsste, würden alle seiner 28 Lastwagen der Euro-Norm 05 entsprechen. Dies sei aber auch nicht nötig, da ja der Staat einen Teil der LSVA wieder zurückerstattet erhalte. «Da liegt der Hase im Pfeffer», meinte er weiter, bat aber den Staat gleichzeitig, bei der Vergabe von Aufträgen für das Salzen der Strassen nachsichtig zu sein und von den privaten Unternehmen nicht zu verlangen, dass ihre Lastwagen der Euro-Norm 05 entsprechen.

Auch CVP-Sprecher Eric Collomb stellte fest, dass der Staat bei der Anschaffung seiner Fahrzeuge bisher nicht gross auf ökologische Kriterien geschaut habe und ein Verbesserungspotenzial vorhanden sei.

Keine rasche Erneuerung des Parks

Der Staatsrat denkt aber nicht an eine rasche Erneuerung seines Fahrzeugparks. So würde das Problem nur verlagert, wenn diese Fahrzeuge an Private weiterverkauft und sie die Luft weiterhin verpesten würden. Laut Staatsrat soll der Staat aber künftig grundsätzlich nur noch Personenwagen mit der Energieetikette A oder B und einem CO2-Ausstoss von 150 g/km für den Normalgebrauch erwerben. Und bei den Lastwagen verlangt der Staatsrat nach Möglichkeit einen Partikelfilter und dass die neusten Abgasnormen (heute Euro 5, morgen Euro 6) eingehalten werden.

Zentrale Verwaltung des Fahrzeugparks?

Wie Staatsrat Georges Godel sagte, soll nun mit den Dienststellen abgeklärt werden, ob die oben erwähnten Kriterien auch angewandt werden können. Wenn ja, würden diese in einer dafür geeigneten juristischen Form verankert. Dann solle auch geprüft werden, ob eine einzige Direktion oder eine Dienststelle mit der Verwaltung des staatlichen Fahrzeugparks beauftragt werden solle. So könne der Staat auch die Mobilitätsbedürfnisse besser und nachhaltiger decken.

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