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Die Freiburger Kantonsverfassung steht ab Neujahr auf eigenen Beinen

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Autor: URS HAENNI

Staatsrat Pascal Corminboeuf gibt der neuen Freiburger Verfassung eine Lebensdauer bis mindestens Ende des 21. Jahrhunderts. An einer Pressekonferenz hat er gestern mitgeteilt, dass die Umsetzung der Verfassung im Wesentlichen abgeschlossen ist. Die Grossräte haben gleichzeitig einen Abschlussbericht erhalten.

Per Ende Jahr wird die Projektorganisation zur Verfassung nach 14-jähriger Tätigkeit aufgelöst; ab dann sind die einzelnen Direktionen des Staates für die Umsetzung jener Themen zuständig, die noch nicht umgesetzt sind.

Gemäss Corminboeuf geht damit ein langes und faszinierendes Abenteuer zu Ende. Der zurücktretende Staatsrat hat den Leitungsausschuss selber präsidiert. Dem Gremium gehörten weiter der Vorsteher des Amtes für Gesetzgebung, ein Generalsekretär und juristische Berater an.

80 Prozent umgesetzt

Siebeneinhalb Jahre nach Annahme der neuen Kantonsverfassung sieht die Bilanz der Umsetzung wie folgt aus: Ursprünglich waren aus der Verfassung 76 Projekte erfasst worden. Von diesen wurden 13 Projekte nicht weiter verfolgt. Bei ihnen hat man gemerkt, dass ein Gesetzesentwurf nicht nötig war.

Von den verbleibenden 63 Projekten sind 43 heute in Form eines Gesetzes oder Erlasses realisiert. Acht weitere Projekte hat der Freiburger Staatsrat durch einen Beschluss oder einen Bericht abgeschlossen. Somit sind noch zwölf Projekte am Laufen (siehe Kasten).

Im Abschlussbericht heisst es: «Die gesetzgeberische Grossbaustelle hat es dem Kanton erlaubt, eine Verfassung zu konkretisieren, die den Anforderungen einer modernen Gesellschaft entspricht und deren Umsetzung bereits zu unbestreitbaren Fortschritten geführt hat.»

Corminboeuf erwähnte, wie gewisse Punkte umstritten waren, inzwischen aber doch Realität sind – etwa das Stimmrecht für Ausländer auf Gemeindeebene.

Ganz wesentlichen Einfluss auf die Arbeit in Corminboeufs Direktion hat die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden. «In der alten Verfassung von 1857 waren die Gemeinden inexistent. Man sprach von Gemeinden, wusste aber eigentlich nicht, was damit gemeint war. Heute haben wir die Rollenverteilung geklärt», sagte der Staatsrat.

Auch Justizdirektor Erwin Jutzet erwähnte einige Beispiele, welche die Freiburger Verfassung einmalig machen: etwa die Richterwahl auf Lebenszeit oder die Möglichkeit, ausländische Staatsbürger in ein Richteramt zu wählen.

Auch die Sprachenfrage wurde durch die Verfassung angegangen. Dies allerdings nicht durch ein Gesetz, sondern, wie Jutzet erklärte, in Form zahlreicher Massnahmen, etwa bei der Sprachenfreiheit und im Fremdsprachenunterricht.

Nicht zur Umsetzung gelangte die territoriale Gliederung des Kantons. Wenn auch die Bezirke unangetastet blieben, so blickte Corminboeuf doch voraus auf ein mögliches Gesetz zu den Oberämtern: «Da kann man erneut über die Rolle des Kantons und des Bezirks sprechen.» Dieses Thema wie andere auch sind Teil des Legislaturprogramms 2012– 2016. Pascal Corminboeuf rief noch einen anderen Effekt in Erinnerung: «Die Verfassung hat die politische Landschaft verwandelt. Neue Köpfe und neue Ideen sind aufgetaucht. Man denke nur an Alain Berset, Christian Levrat, Antoinette de Weck …»

Die neue Freiburger Kantonsverfassung hatte in den letzten sechs Jahren eine ganze Reihe neuer Gesetze zur Folge.Bild Aldo Ellena

Chronologie

Verfassung sieben Jahre in Kraft

Die alte Freiburger Staatsverfassung datierte aus dem Jahr 1857. Man erkannte, dass sie veraltet, lückenhaft und teilweise inkohärent war. 1997 nahm ein Leitungsausschuss für die Totalrevision der Verfassung seine Arbeit auf; 1999 stimmte das Volk der Erarbeitung einer neuen Grundcharta zu. Das Volk entschied sich, dazu einen Verfassungsrat einzusetzen. Die Arbeiten des Verfassungsrates dauerten vier Jahre. 2004 nahmen der Grosse Rat und das Volk die neue Verfassung an. Ende 2011 wird der Leitungsausschuss aufgelöst. uh

Zahlen und Fakten

2,3 Millionen Franken für die Umsetzung

Die Umsetzung der Freiburger Staatsverfassung begann gleich nach deren Inkrafttreten. Für den Zeitraum 2005–2010 erschienen dafür 1,5 Millionen Franken als Ausgaben in der Rechnung. Im Budget 2011 waren nochmals 850 000 Franken vorgesehen, welche aber wohl nicht vollständig verwendet werden. Dieser Betrag beinhaltet hauptsächlich die Entschädigung von Experten und temporärem Personal, nicht aber den Aufwand durch Staatspersonal. Die Revision der Verfassung hatte den Kanton 5,24 Millionen Franken gekostet. uh

Unvollendet: Zwölf Projekte am Laufen

Gemäss dem Generalsekretär des Leitungsausschusses und des Verfassungsrates, Antoine Geinoz, betreffen rund die Hälfte der noch nicht umgesetzten Projekte Gesundheit und Soziales. Sie sind entweder sehr komplex, haben finanzielle Konsequenzen, oder man wartet erst die Einführung von entsprechendem Bundesrecht ab. Beispiele sind die Familienpolitik mit Kinderzulagen und Ergänzungsleistungen oder die Rechte älterer Menschen. Ebenfalls sind Gemeindefusionen noch nicht obligatorisch. Die meisten Punkte werden 2013 realisiert.uh

Thema: Kasten 2 Sp Titel: 50 Zeilen Lauftext im Kasten

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