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Die Gemeinde Merlach sieht sich als Paradebeispiel für Verdichtung

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Der Gemeinderat von Merlach will seine Bauzonen nicht reduzieren und sieht in der Aufforderung des Kantons einen Widerspruch zu den Zielen des Raumplanungsgesetzes.

Der Staatsrat hat Merlach ein Bauverbot auf 26 Parzellen auferlegt (die FN berichteten). Der Grund: Der Gemeinderat soll es trotz mehrmaliger Aufforderung verpasst haben, überdimensionierte Bauzonen anzupassen. Vom Verbot sind elf gänzlich unbebaute Parzellen und 15 zum Teil bebaute Grundstücke betroffen. Nach seiner Sitzung am Montagabend hat der Gemeinderat von Merlach nun zu der Zwangsmassnahme des Staatsrats Stellung genommen und diese auf der Webseite der Gemeinde aufgeschaltet.

Lücken schliessen

Aus der Stellungnahme geht hervor, dass der Merlacher Gemeinderat den Sachverhalt komplett anders einschätzt: Den Nachweis, dass Merlach keinen Baulandüberschuss aufweise, habe die Gemeinde schon an einer Sitzung im August 2022 vorgetragen und zusammen mit dem Vorprüfungsdossier nochmals eingereicht. Die Gemeinde sieht sich im Recht, zu bauen, um zu verdichten: «Meyriez ist ein Paradebeispiel, wie im vorhandenen Siedlungsgebiet gegen innen verdichtet werden kann und Siedlungslücken geschlossen werden können.» Eine Auszonung von Baulandreserve auf dem Gemeindegebiet von Meyriez widerspreche der Absicht des Raumplanungsgesetzes.

Es scheine dem Gemeinderat, «dass seine jahrelangen Anstrengungen, die kantonalen Entscheidungsträger davon zu überzeugen, dass eine Auszonung in Meyriez ein raumplanerischer Fehlentscheid wäre, ungehört geblieben sind».

Die Grundlage für die Berechnung

Die Gemeinde sieht sich somit im Recht und will keine Kosten für die vom Kanton verlangte öffentliche Auflage aufwerfen, solange die Dimensionierung der Bauzonen nicht geklärt ist. Dabei geht es insbesondere um die Berechnung der Bauzonen: Laut der Stellungnahme musste Merlach die in den 15 vorausgegangenen Jahren erfolgte Bautätigkeit aufzeigen und in ein Verhältnis zur vorhandenen Baulandreserve stellen. Das Problem dabei: Laut Gemeinderat handelt es sich dabei nicht um einen repräsentativen Zeitraum. «Nach der hohen Bautätigkeit an der Rue Oscar-Patthey, dem Chemin de l‘Eglise und dem Montessalet wurde im Bemessungszeitraum von 2001 bis 2015 eher wenig gebaut.» Anhand dessen habe der Kanton jedoch entschieden, dass in Merlach ein Baulandüberschuss vorliege, und zwar ohne weitere Anhörung der Gemeinde.

Dass es sich durchaus um einen nicht repräsentativen Zeitraum handeln könne, habe inzwischen auch der Kanton festgestellt. Der Gemeinderat werde die Revision der Ortsplanung nun weiterführen. «Das weitere Verfahren muss unter den gegebenen Umständen jedoch rechtlich geprüft werden, um die dafür nötige Planungs- und Rechtssicherheit sicherzustellen», schliesst der Gemeinderat von Merlach seine Ausführungen. 

Kommentare (2)

  • 08.12.2023-Hans Jakobli

    @Stefan Rey
    Als Einwohner Meyriez‘s kann ich Ihnen sagen, dass bis 1999 noch Hühner und Schafe inmitten von Meyriez geweidet haben und Küche auch nach der Jahrtausendwende Ihren Platz fanden. Die Neuerungen, auf die sie anspielen sind auf eine nicht nachhaltige Politik zurückzuführen, die erst vor sehr kurzer Zeit (relativ betrachtet auf die Geschichte)

  • 06.09.2023-Stefan Ray

    Versteht wirklich niemand. Meyriez ist umzingelt von der Gemeinde Murten. Das man hier überhaupt eine Auszonung in Betracht zieht, ist wohl eher dem bürokratischen Übereifer als gesundem Menschenverstand geschuldet. Es ist höchst unwahrscheinlich, dass mitten in Meyriez dereinst Kühe weiden, statt Häuser verdichtet gebaut werden.

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