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Die geplante Steuerreform des Bundes schlägt Wellen bis in die Kantone

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Der Spezialstatus auf Gewinnsteuern von Holdings, Domizil- und gemischten Gesellschaften gehört abgeschafft. Dies ist der gemeinsame Nenner, über den sich bei der Abstimmung zur Unternehmenssteuerreform III vom 12. Februar alle Parteien einig sind. Doch die Vorlage ist weit komplexer: Sie sieht nämlich eine ganze Reihe von Steuernischen vor, damit die Schweiz für Firmen attraktiv bleibt. Unter anderem soll so Innovation gefördert werden. «Der Bund gibt den Rahmen vor, gewährt den Kantonen bei der Umsetzung aber grosse Flexibilität», so Alain Mauron, Chef der Freiburger Steuerverwaltung. Wie er sagt, würde Freiburg auch bei einem Nein des Schweizer Stimmvolks an seiner geplanten kantonalen Steuerreform festhalten.

uh

Bericht Seite 3

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