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Die Gewerkschaft VPOD beklagt, dass die Umkleidezeit im HFR noch immer nicht als Arbeitszeit verbucht wird

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Umkleidezeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist Arbeitszeit, so der Verband des Personals öffentlicher Dienste.
Charles Ellena/a

Mit einer Beschwerde beim Arbeitsinspektorat und einem Aktionstag will der VPOD erneut verlangen, dass die Umkleidezeit im HFR als Arbeitszeit verbucht wird. Die Gewerkschaft weist auf ein kürzlich gesprochenes Urteil des Arbeitsgerichts Bülach hin.

Die Umkleidezeit der HFR-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müsse als Arbeitszeit erfasst werden, schreibt der Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD) in einer Mitteilung. Das habe auch der Freiburger Staatsrat im Februar 2020 bestätigt (die FN berichteten).

Nach Gesprächen mit der Direktion des Freiburger Spitals HFR sei vorgesehen gewesen, dass die Umkleidezeit ab dem 1. Januar 2021 als Arbeitszeit verbucht werde. Doch umgesetzt worden sei das bis heute nicht.

Aktionstag ist geplant

Aufgrund eines Entscheids des Arbeitsgerichts Bülach will die Gewerkschaft VPOD wieder aktiv werden. Denn das Gericht habe entschieden, dass den Klägerinnen und Klägern – Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Spitals Bülach – rückwirkend ab 2016 jene Zeit vergütet werden müsse, die sie zum Umziehen gebraucht hätten.

Der VPOD wird laut Mitteilung den Staatsrat und den Verwaltungsrat des HFR unverzüglich erneut auf das Thema Umkleidezeit ansprechen. Für Donnerstag, 18. März, sei ein Aktionstag geplant, an dem eine Beschwerde beim Arbeitsinspektorat eingereicht werden solle. Auch die Frage der rückwirkenden Kompensierung der Umkleidezeit über die letzten fünf Jahre müsse geklärt werden.

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