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Die meisten Ortspläne sind nun angepasst

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«Am Anfang der Legislatur hielten wir wohl den Schweizer Rekord: Knapp 100 von 130 Gemeinden hatten Ortspläne, die nicht mehr rechtsgültig waren», sagt der Freiburger Raumplanungs-, Umwelt und Baudirektor Jean-François Steiert (SP). Nun sehe die Situation ganz anders aus: «Anfang 2021 werden noch etwa 20 Ortsplanungen nicht geregelt sein. Es wurden von unserer Direktion noch nie so viele Ortsplanungen behandelt wie 2020.»

Diese Bilanz Steierts mag erstaunen. Nicht nur war die Raumplanung von der Covid-Krise betroffen, sondern erst kürzlich hat das Bundesgericht eine Beschwerde der Direktion und des Staatsrats abgewiesen (FN vom 21. Oktober). Es bestätigte so einen Entscheid des Kantonsgerichts vom September 2019, wonach Ortspläne, die vor dem 2. Oktober 2018 eingereicht wurden, bereits den Richtlinien des neuen kantonalen Richtplans entsprechen müssen. Der Staatsrat hiess an jenem Tag den neuen Richtplan gut, hatte aber den Gemeinden kommuniziert, dass vorher eingereichte Ortspläne noch nach dem alten Richtplan beurteilt würden.

Unter knapp 90 Gemeinden waren die Ortspläne von 25 Gemeinden vor dem Kantonsgerichtsentscheid vom September 2019 noch nach dem alten Recht genehmigt worden. 64 Dossiers hingegen waren vom Gerichtsurteil betroffen. Das heisst, sie mussten sich plötzlich nach dem neuen Richtplan richten oder den Bundesgerichtsentscheid abwarten.

Abwarten oder ändern?

Für diese Gemeinden stellte sich die Frage, ob sie das Urteil des Bundesgerichts abwarten sollten, um eventuell doch noch nach dem alten Richtplan beurteilt werden zu können, oder ob sie von sich aus ihre Ortsplanung selber an den neuen Richtplan anpassen sollten.

Die überwiegende Mehrheit hat sich entschieden, vorwärtszumachen. Wie Steiert sagt, habe das Raumplanungsamt für sämtliche 64 betroffenen Gemeinden eine Grobanalyse gemacht, wie der Ortsplan an den neuen Richtplan angepasst werden könnte. Man habe ihnen diese Analysen geschickt und Gespräche vorgeschlagen. «Mit rund zwei Drittel dieser Gemeinden haben solche Sitzungen stattgefunden», so Steiert. Inzwischen sind so 20 Ortspläne nach dem neuen Richtplan verabschiedet worden, oder sie befinden sich in der Phase des rechtlichen Gehörs. 15 weitere stünden vor dem Abschluss, so Steiert. «Somit dürften zwischen September 2019 und Ende 2020 zwei Drittel aller vom Gerichtsurteil betroffenen Ortspläne geregelt sein.» Wer das Bundesgerichtsurteil abwarten wollte oder nicht auf die Analyse des Kantons reagierte – rund 20 Gemeinden – wird am Schluss behandelt, so der Staatsrat.

«Verfahren beschleunigt»

Heute ist Jean-François Steiert der Ansicht, dass durch das Urteil des Kantonsgerichts und dessen Bestätigung durch das Bundesgericht die Verfahren nicht verzögert, sondern wohl sogar beschleunigt worden seien. Dafür spricht auch die Rekordzahl der behandelten Ortspläne im Jahr 2020. «Meines Erachtens müssen die Gemeinden keine Mehrkosten tragen», so Steiert. Dies, weil die Gemeinden sich auf die individuellen Analysen des kantonalen Amts stützen konnten und dafür kein privates Büro mehr einschalten mussten.

Verdichten erschwert

Auswirkungen habe das Ausrichten auf den neuen Richtplan aber sehr wohl für den Inhalt der Ortspläne. «Fast alle Gemeinden sind von der gleichen Thematik betroffen: Das Einzonen von neuem Bauland wird schwierig», sagt Steiert.

Gegen Ende des Genehmigungsverfahrens habe der Bund den neuen Richtplan dann aber bezüglich Verdichtungen noch verschärft. Steiert erklärt: «Viele Gemeinden wollten verdichten, aber dazu gab es strengere Auflagen bei der Anbindung an den öffentlichen Verkehr, so dass auch Verdichten oft nicht mehr möglich ist.» Periphere Gemeinden, auch solche an der Peripherie einer Agglomeration, seien davon besonders betroffen.

Somit können unter dem neuen Recht viele geplante Projekte nicht mehr realisiert werden, auch solche, wo bereits Verpflichtungen mit Immobilienunternehmen vorlagen, sagt Steiert. «Viele Gemeinden hatten daran keine Freude.»

Wieder mehr Bewilligungen

Als Bremse für die kantonale Bauwirtschaft sieht der Staatsrat das neue Regime dennoch nicht. Es möge wohl eine Bremse für bestimmte Volumen sein, die gebaut werden sollten. «Andererseits führt die Deblockierung der Dossiers dazu, dass auch wieder mehr Baubewilligungen ausgelöst werden.»

Im Rahmen des Wiederankurbelungsplans der Freiburger Wirtschaft sind sogar noch zusätzliche Ressourcen zur Behandlungen von Ortsplanungsdossiers vorgesehen.

Bei den Bauunternehmen könnten die Regeln nach dem neuen Richtplan eine Anpassung der Betriebsstrukturen zur Folge haben. «Es wird wohl nicht weniger gebaut, sondern anders», so Steiert. «Man wird vermehrt da bauen, wo bereits etwas steht.»

Gemeinden

Beträchtliche Mittel aufgewendet

«Alle Gemeinden, die betroffen sind, müssen viel mehr Mittel aufwerfen, sowohl finanziell als auch personell.» So beurteilt Pierre-André Burnier, Syndic von Mont-Vully und Delegierter für Raumplanung im Freiburger Gemeindeverband, die Anpassung der Ortspläne an den neuen kantonalen Richtplan. «Die Gemeinden waren vom Kanton und vom Bund schlecht beraten, als man sie ihre Ortspläne noch nach dem alten Richtplan erarbeiten liess. Die Auswirkungen nun sind weitreichend.»

Nach dem Urteil des Kantonsgerichts und nun des Bundesgerichts gebe es kein Wundermittel, so Burnier. «Alle mussten die Arbeit wieder neu aufnehmen, und das kostet viel.» Die individuelle Analyse jedes Ortsplans durch den Kanton habe nicht jeder Gemeinde gleich geholfen. «Es gibt Gemeinden, die viel mehr betroffen sind als andere. Da sind die Anpassungen an den neuen Richtplan zum Teil beträchtlich.» Alleine in seiner Gemeinde Mont-Vully seien rund zehn Projekte von den Änderungen betroffen.

Burnier erwähnt vor allem die neuen Auflagen, die für das verdichtete Bauen hinzukommmen, speziell den Anschluss an den öffentlichen Verkehr. «Diese Vorgaben einzuhalten ist nicht überall möglich. Einige Gemeinden haben gar keine Chance dazu.»

Wie der Syndic sagt, erschweren nicht nur die Raumplanungsgesetze von Bund und Kanton die Entwicklung in den Gemeinden. «Es gibt da noch eine Reihe anderer Vorschriften, wie beispielsweise bezüglich des Kulturgüterschutzes. Diese widersprechen zum Teil jenen der Raumplanung, so dass viele Vorhaben unrealistisch sind.»

Als Gemeindebehörde müsse man aber auch die Bedürfnisse der Bürger berücksichtigen. «Oft ist die Bevölkerung gar nicht einverstanden mit einer Verdichtung. Dies führt dann zu Einsprachen gegen die Ortsplanung. Gemeindebehörden fallen da oft zwischen Stuhl und Bank.»

uh

 

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