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Die Pflege zu Hause wird gewürdigt

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Die Pflege zu Hause wird gewürdigt

Tag der Kranken am kommenden Sonntag

653 Personen haben im vergangenen Jahr im Kanton Freiburg eine finanzielle Unterstützung erhalten, weil sie einen ihnen nahe stehenden Menschen zu Hause pflegen. Der Tag der Kranken am 7. März ist besonders ihnen gewidmet.

Die Direktion für Gesundheit und Soziales benützt deshalb die Gelegenheit, um auf diese Pauschalentschädigung hinzuwiesen, wie sie im Gesetz über die spitalexterne Krankenpflege und die Familienhilfe (Spitex) hierfür vorgesehen ist.

Fünf Millionen ausbezahlt

Heute kümmern sich in der Schweiz rund 250 000 Personen, davon 80 Prozent Frauen, um einen kranken oder behinderten Menschen in der Familie, im weiteren Verwandten- und Freundeskreis oder in der Nachbarschaft. «Diese Menschen brauchen die Hilfe aus Gründen ihres Alters, einer Behinderung oder aufgrund einer schwierigen familiären oder sozialen Situation», hält die Gesundheitsdirektion in einer Mitteilung fest.

Sie erinnert daran, dass die Angehörigen einen Anspruch auf eine Pauschalentschädigung geltend machen können, wenn die Pflege, die
sie leisten, umfangreich ist. Diese wird von den Gemeinden ausgerichtet. Im Kanton Freiburg beträgt
diese Pauschale in der Regel 25 Franken pro Tag. Gemäss Staatsrat wurden im Jahre 2002 rund fünf Millionen Franken an Entschädigungen an 653 Personen ausbezahlt (vgl. Kasten).
Die Gesundheitsdirektion macht auch darauf aufmerksam, dass die Gemeinden, der Kanton und der Bund ebenfalls die Leistungen für spitalexterne Krankenpflege und Familienhilfe subventionieren, um den Verbleib der Patientinnen und Patienten zu Hause zu fördern.

«Diese Zwischenstrukturen entlasten die Angehörigen, die nicht in der Lage sind, bestimmte Pflegeleistungen zu erbringen oder lange genug bei der kranken Person zu bleiben», umschreibt die Gesundheitsdirektion die Spitex und gibt zu verstehen, dass im Jahre 2002 im Kanton Freiburg rund 7700 Personen Spitex-Dienste in Anspruch genommen haben. «Dabei handelt es sich namentlich um ärztlich verordnete Behandlungen und Pflegeleistungen, Körperpflege sowie Arbeiten im Haushalt oder auch erzieherische und soziale Aufgaben», ergänzt die Gesundheitsdirektion.
Sie weist ferner auf einen Bericht der beratenden Kommission hin, die sich mit dem Bedarf an Pflegeheimplätzen befasst. Darin streiche sie die Bedeutung von Zwischenstrukturen hervor. So seien rund 70 Prozent der Personen, die von der Spitex betreut werden, über 65-jährig, 38 Prozent gar über 80-jährig.

Dabei lässt die Direktion für Gesundheit und Soziales durchblicken, dass sie eine Teilrevision des Spitex-Gesetzes anstrebe, um das System den Bedürfnissen der betreuten Menschen anzupassen.

Schaffung von Tagesstätten
hat Vorrang

Für den Kanton sei ferner die Errichtung weiterer Strukturen zur Entlastung der Angehörigen vorrangig, so etwa die Schaffung von Tagesstätten. «Für das Jahr 2004 sind 20 Plätze vorgesehen, doch soll dieses Angebot in den kommenden Jahren ausgebaut werden», stellt die Gesundheitsdirektion in Aussicht. FN/Comm.

Unterschiede zwischen Bezirken

Der Anspruch auf eine Pauschalentschädigung wird nicht in allen Bezirken im gleichem Masse erhoben. 653 Personen kamen im Jahre 2002 in den Genuss einer Pauschale, weil sie ihnen nahe stehende Personen zu Hause pflegten. Dabei sind 243 im Saane-, 163 im Greyerz- und 107 im Sensebezirk wohnhaft. Weniger «anspruchsvoll» waren die andern Bezirke. Im Broyebezirk erhielten 47 Personen eine Pauschale, im Vivisbach- waren es 46, im See- 31 und im Glanebezirk bloss 16 Personen.

Von den 653 gepflegten Personen waren im Jahre 2002 373 über 60-jährig, 149 waren zwischen 21 und 64 Jahren, während 131 noch nicht 21-jährig waren. Bei den unter 21-Jährigen handelt es sich meist um behinderte Kinder.

In 239 Fällen waren die Ehegattinnen oder -gatten die Pflegerinnen oder Pfleger, in 314 Fällen die Eltern oder Kinder. In 100 Fällen waren es Angehörige oder andere, welche die Pflege erbrachten.
FN/Comm.

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