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Die Zukunft der Sozialdienste liegt wohl auf Bezirksebene

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Grossrat Nicolas Kolly (SVP, Essert) hatte Wind davon bekommen. «Stimmt es, dass derzeit Überlegungen laufen zu einer Revision des Sozialhilfegesetzes, die auf eine Neugliederung der Sozialdienste nach Bezirk abzielt?», wollte er in einer Anfrage an den Staatsrat wissen.

Weiter fragte er, welche Argumente für eine solche Neugliederung sprechen und ob die Sozialkommissionen der Gemeinden weiterhin bestehen würden.

In seiner Antwort bestätigt der Staatsrat nun, dass die Arbeiten für ein revidiertes Sozialhilfegesetz schon fortgeschritten seien und dass eine Organisation auf Bezirksebene im Vordergrund stehe.

Gesellschaftlicher Wandel

Das gesellschaftliche Umfeld habe sich stark gewandelt, heisst es in der Antwort. Die Entwicklung der Mobilität und der technische Fortschritt brächten neue Anforderungen mit sich. Dazu laufe ein immer grösserer Teil der Bevölkerung Gefahr, eines Tages von der Sozialhilfe abhängig zu sein. Diese müsse immer mehr systembedingte Probleme wie Langzeitarbeitslosigkeit, die Situation der Working Poor, hohe Scheidungsraten und geringe Qualifikation bearbeiten.

Die Komplexität der Fälle nehme die regionalen Sozialdienste stark in Anspruch. Die Prüfung der Gesuche bedinge stets ausgefeiltere Informationsrecherchen und Kontrollen. In manchen Bereichen würden immer stärker spezialisierte Kompetenzen gefordert. Diese Komplexität bedinge vielfach gemeinsame Aktionen mit anderen Stellen, wobei Koordination unabdingbar sei.

«Effizienter, günstiger»

Deshalb stehe für den Gesetzesentwurf eine Anpassung des Perimeters der regionalen Sozialdienste im Vordergrund, kommt der Staatsrat zum Schluss.

«Ein Modell, das diese Anforderungen unter einen Hut bringt, wäre eine Organisation der regionalen Sozialdienste und der Sozialkommissionen auf Bezirksebene», schreibt er. Das verspreche Kontinuität bei den Aufgaben, Effizienz bei der Betreuung und der Kontrolle der Fälle sowie ein gutes Kostenmanagement.

Das neue Modell würde der Schaffung sozialer Anlaufstellen nicht im Weg stehen, und die Gemeinden könnten ihre Stellungnahmen weiterhin einbringen. Sie hätten auch weiterhin die Möglichkeit, in den Sozialhilfekommissionen vertreten zu sein.

Vorschläge aus Arbeitsgruppen

Der Gesetzesentwurf ist nach Angaben des Staatsrats mittels partizipativen Vorgehens erarbeitet worden. Dazu seien mehrere Arbeitsgruppen mit Vertretern verschiedenster Stellen gebildet worden. Der Gesetzesentwurf stütze sich auf die Erkenntnisse und Vorschläge dieser Arbeitsgruppen.

Gemäss der staatsrätlichen Antwort sind der Entwurf und die Botschaft des revidierten Sozialhilfegesetzes auf das erste Halbjahr 2020 vorgesehen. Im zweiten Halbjahr soll der Entwurf dem Grossen Rat unterbreitet werden.

uh

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