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Die Zusammenlegung der Gerichte wird auf eine spätere Justizreform vertagt

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Das derzeit geltende Freiburger Justizgesetz geht auf das Jahr 2011 zurück. Es trat damals gemeinsam mit der neuen Zivilprozess- und Strafprozessordnung in Kraft. Nach drei Jahren habe sich das Gesetz zwar bewährt, schreibt der Staatsrat in seiner Botschaft an den Grossen Rat, die praktische Anwendung und die Rechtsprechung hätten aber einige Ungenauigkeiten aufgezeigt. Diese Ungenauigkeiten aus dem Weg zu räumen und einige Prozesse effizienter zu gestalten: dies ist Ziel der Änderung des Justizgesetzes und anderer Gesetze, welche das Kantonsparlament an der heute beginnenden Session behandelt. Eigentlich waren im Vorentwurf die Zusammenlegung von Bezirksgerichten und die Schaffung eines einzigen Strafgerichts vorgesehen gewesen. Darauf verzichtet der Staatsrat nun vorläufig. Man wolle erst tiefer greifende Überlegungen und eine Machbarkeitsstudie dazu machen, schreibt er. Dennoch übernimmt das Gesetz die Idee eines Wanderrichters, der je nach Arbeitsanfall in den Bezirksgerichten aushilft.

Weiter will Freiburg aufgrund eines Bundesgerichtsurteils eine zweite kantona- le Rekursinstanz bei verwaltungsrechtlichen Klagen schaffen. Das Bundesgericht verlangt aber lediglich in Fällen der Arzthaftung den doppelten Instanzweg, heisst es. Dafür wird nun bei den angegangenen Organen eine erste Instanz geschaffen; das Kantonsgericht beurteilt dann Beschwerden. Für das Kantongericht ist in einem weiteren Punkt des Gesetzes analog zum Bundesgericht die Aufhebung der Abteilungen vorgesehen. Dafür wird es mehrere Gerichtshöfe geben, falls das revidierte Gesetz angenommen wird.

Schwerpunkt Blue Factory

Ein zweiter Schwerpunkt dieser Dezembersession betrifft Blue Factory. So soll der Rat am Donnerstag gemäss einem Vorschlag des Staatsrats über einen Verpflichtungskredit für den künftigen Verein Innosquare entscheiden. Als einer der Partner soll der Kanton über fünf Jahre verteilt total zwei Millionen Franken dazu beitragen. Auch für das künftige BioFactory Competence Center beantragt der Staatsrat ein Darlehen von 600 000 Franken und eine Bürgschaft über drei Millionen Franken.

Ebenfalls am Donnerstag kommt die Motion zur Debatte, wonach hohe Vertreter des Staates in Zukunft ihre Sitzungsgelder dem Kanton überweisen sollen.

Am Freitag, dem letzten Sessionstag des Jahres, werden traditionellerweise die Grossratspräsidentin Katharina Thalmann Bolz (SVP, Murten) und ihr Nachfolger David Bonny (SP, Prez-vers-Noréaz) zu den Volksvertretern sprechen.

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