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Diese Gesetze treten im Kanton Freiburg am 1. Januar in Kraft

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Mobilität, Feuerwehr und öffentliche Beschaffungen: In diesen drei Bereichen gelten ab dem Jahresbeginn neue gesetzliche Grundlagen.

Die Debatte dazu fand bereits vor über einem Jahr statt, nun tritt es am 1. Januar in Kraft: Die Rede ist vom Mobilitätsgesetz des Kantons Freiburg. Dieses neue Gesetz vereine nicht nur das Strassengesetz von 1967 und das Verkehrsgesetz von 1994, sondern berücksichtige auch die Pfeiler der Nachhaltigkeit: Ökologie, Wirtschaft und Soziales. Das sagte Staatsrat Jean-François Steiert (SP) im November 2021, als sich der Grosse Rat mit diesem Gesetzesvorhaben befasste.

Ganze 211 Artikel zählt das Mobilitätsgesetz. Es regelt nicht nur die Beförderung von Personen von A nach B, sondern auch die Planung der Verkehrsnetze sowie Bau, Finanzierung, Unterhalt und Signalisierung der Mobilitätsinfrastrukturen. Und diese Finanzierung gab zu reden im Kantonsparlament.

Der Staatsrat hatte in seinem Entwurf darauf geachtet, dass neue Aufgaben für den Kanton anderswo mit einer Belastung der Gemeinden ausgeglichen werden. So sollten die veränderten Verantwortlichkeiten zwischen dem Kanton und den Gemeinden insgesamt kostenneutral sein.

Zulasten des Kantons

Jedoch lehnte der Grosse Rat einige vorgesehene Kompensationen im Mobilitätsgesetz ab. Darum beteiligen sich der Staat und die Gemeinden nun nicht je zur Hälfte an den Kantonsbeiträgen für den nationalen Bahninfrastrukturfonds. Der Gemeindebeitrag bleibt bei 13,78 Prozent. Ebenfalls sollten der Kanton und die Gemeinden die Abgeltungen für den regionalen Personenverkehr je zur Hälfte mittragen. Auch das scheiterte im Kantonsparlament, weshalb die Beteiligung der Gemeinden bei 45 Prozent bleibt.

Eine weitere Niederlage verzeichnete der Staatsrat bei der Umklassierung von Kantons- und Gemeindestrassen. Das Parlament bewilligte zwar die Übernahme von Gemeindestrassen durch den Kanton, stellte sich allerdings gleichzeitig gegen die Übertragung von kantonalen Strassen an die Gemeinden. Damit erweitert sich das Strassennetz, für das der Kanton zuständig ist, per 1. Januar um 44 Kilometer. Rechne man mit Kilometerkosten von 50’000 Franken und füge die Kosten für Bushaltestellen und Velostreifen hinzu, machen die Mehrkosten für den Kanton gemäss Steiert rund 5 Millionen Franken aus.

Neue Feuerwehrorganisation

Ebenfalls per 1. Januar wird die neue Organisation der Feuerwehren in Kraft treten. Diese beruht auf dem Gesetz über die Brandbekämpfung und die Hilfeleistungen. Das Gesetz sieht zwei grundlegende Neuerungen vor: Zum einen sollen sich die Feuerwehrorganisationen nicht mehr an Gemeindegrenzen orientieren, sondern an der Risikosituation in den einzelnen Regionen ausrichten. Zum anderen schreibt das Gesetz vor, dass die Feuerwehren mindestens auf Bezirksebene organisiert sein und ein Gebiet mit mindestens 30’000 Einwohnern abdecken müssen. Im Sensebezirk ist die Feuerwehr neu im Gemeindeverband Region Sense beheimatet, im Seebezirk im Verband der Gemeinden des Seebezirks und im Saanebezirk im Réseau Santé de la Sarine.

Stärkere Umweltkriterien

Neue Regeln gelten ab dem Jahresanfang im Beschaffungswesen. Der Grosse Rat hatte sich mit der Gesetzesrevision im Februar befasst. Nun im Dezember verabschiedete der Staatsrat das dazugehörige Reglement. Umwelt- und Sozialkriterien werden ab jetzt stärker gewichtet. Schwarzarbeit soll stärker bekämpft werden und die Einhaltung der Arbeitsbedingungen Priorität erhalten. Weiter wird der Kanton ein neues Kompetenzzentrum für das öffentliche Beschaffungswesen einführen. Diesem werden Fachleute aus der Verwaltung und der Gemeinden angehören. Je nach Thema können auch Sozialpartner und Berufsverbände ergänzend hinzugezogen werden.

Zahlen und Fakten

Von Berufsfischern über Abwärme bis zum Steuerfuss

Gemäss einer Liste der Staatskanzlei werden per 1. Januar sechs Gesetze, 23 Verordnungen und drei Reglemente neu oder in einer revidierten Fassung in Kraft treten. Dazu gehören unter anderem die Verordnung über die Finanzhilfe für Berufsfischer für 2023 und 2024, eine Verordnung für die Unterstützung von Anlagen zur Abwärmenutzung in der Landwirtschaft und das Gesetz für die Festlegung des Steuerfusses der direkten Kantonssteuer im Jahr 2023. Weiter schliesst sich Freiburg einer interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen an. jmw

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