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Digitale Transformation vorantreiben

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Der Staatsrat schickt eine Totalrevision des Gesetzes über den Datenschutz und einen weiteren Vorentwurf zur Anpassung gewisser Aspekte der kantonalen Gesetzgebung über die Digitalisierung in die Vernehmlassung.

Die Sicherheit verbessern

Wie die Staatskanzlei in einem Communiqué schreibt, zielen diese Vorentwürfe einerseits darauf ab, die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen zu stärken. Zweitens sollen sie dem Staat ermöglichen, seine «digitale Transformation in einem möglichst sicheren Umfeld voranzutreiben». Das soll durch eine Verbesserung der Sicherheit der Infrastruktur sowie der Prozesse, die diese Bearbeitungen unterstützen, erreicht werden.

Das geltende Gesetz über den Datenschutz stammt von 1994, einer Zeit, als sich das World Wide Web noch in den Kinderschuhen befand. Die seither aufgetretenen Veränderungen stellten den derzeitigen Rechtsrahmen erheblich infrage, schreibt die Staatskanzlei.

Schlüsse aus Pilotprojekten

Die Totalrevision des Gesetzes über den Datenschutz soll das kantonale Recht mit den neuen Standards im Bereich des Datenschutzes in Übereinstimmung bringen, heisst es weiter. Es sei stark von den Vorgaben des Bundes und des Europarats beeinflusst. Der Vorentwurf sieht eine Reihe von neuen Rechten im Zusammenhang mit Personendaten vor. Auch wird die Position der kantonalen Behörde für Öffentlichkeit und Datenschutz gestärkt.

Mit dem zweiten Vorentwurf werden Schlussfolgerungen aus zwei Pilotprojekten berücksichtigt, die seit dem Inkrafttreten des Gesetzes über den E-Government-Schalter des Staats 2017 bewilligt wurden. Das erste Projekt hatte zum Ziel, die technischen Möglichkeiten und die erforderlichen Sicherheitsanforderungen auszuloten, die mit der Auslagerung von Personendaten in eine sogenannte Cloud verbunden sind. Es ist heute im Wesentlichen abgeschlossen.

Fehlende AHV-Nummern

Das zweite Projekt betrifft die Umsetzung des kantonalen Bezugssystems von Daten von Personen, von Organisationen und von Verzeichnissen. Es dürfte bis zum kommenden Sommer laufen.

Es zeigt sich laut dem Communiqué der Staatskanzlei aber schon jetzt, dass das kantonale Bezugssystem seine Ziele nicht erreichen könne, wenn darin nicht systematisch die AHV-Nummern verwendet werden dürfen.

jcg

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