Freiburger Grosser Rat korrigiert Gesetz über die Heime für Betagte leicht
Der Freiburger Grosse Rat hat gestern die zweite Lesung des Gesetzes über die Heime für Betagte vorgenommen. Die Diskussion konzentrierte sich dabei auf die Frage: Darf das Vermögen der Heimbewohner angetastet werden, um die Pensions- und Betreuungskosten zu decken, falls die andern Einkünfte nicht ausreichen? Anlässlich der ersten Gesetzeslesung in der Februar-Session hat der Rat diese Frage mit «Nein» beantwortet. Dies hätte bedeutet, dass der Staat und die Gemeinden jährlich zusätzlich 11,2 Mio. Franken hätten aufbringen müssen. Gestern ging der Grosse Rat einen kleinen Kompromiss ein, vorgeschlagen von Beat Vonlanthen und Maurice Ropraz. Auch der Staatsrat war zu einem Kompromiss bereit, der aber weniger weit ging.