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Drei Männer der fahrlässigen Tötung beschuldigt

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Das Seebezirksgericht hat einen Fall von fahrlässiger Tötung verhandelt. Die drei Beschuldigten verweigerten jegliche Aussagen, die Familienangehörigen zeigten sich emotional.

«Ich sage dazu nichts», «Ich möchte keine Angaben dazu geben», «Keine Aussage» – diese und ähnliche Sätze waren von den drei Beschuldigten im Gerichtssaal des Saanebezirksgerichts in Freiburg vorrangig zu hören. Weil der Gerichtssaal in Murten für solche grossen Verhandlungen zu klein ist, wurde hier unter der Leitung des Polizeirichters Peter Stoller ein Fall von fahrlässiger Tötung im Seebezirk behandelt. 

Bei dem Prozess ging es um einen Arbeitsunfall, der sich 2018 in Cressier ereignete, wie der Anklageschrift zu entnehmen ist. Es passierte bei einer Firma für Korrosionsschutzarbeiten auf Stahl und Beton und Sandstrahlarbeiten: Ein Mann hatte mithilfe eines Krans das Fahrgestell eines zwei Tonnen schweren Lastkraftwagenanhängers aus Stahl hochgehoben. Das sogenannte Chassis war mithilfe eines Hebegurtes am Kran befestigt. Als der Mann das Fahrgestell ein zweites Mal anhob, geriet dieses aus seiner Fixierung und stürzte hinunter. Da der Mann direkt unter dem Chassis stand, konnte er sich im Gegensatz zu seinen Arbeitskollegen nicht mehr in Sicherheit bringen und wurde von der Stahlkonstruktion schwer am Hinterkopf und Oberkörper getroffen. Der Mann starb noch auf der Unfallstelle.

Grosse Sicherheitsmängel

Nach dem Vorfall stellten sich einige schwerwiegende Sicherheitsmängel bei der Firma heraus, heisst es in der Anklageschrift. Beispielsweise wurde altes Material verwendet und die Mitarbeiter seien nicht geschult worden – weder in Sachen Sicherheit, noch darin, wie sie die Arbeiten korrekt auszuführen haben. Drei Männer werden der Verletzung der Sorgfaltspflicht beschuldigt. Beschuldigter A war der Sicherheitsbeauftragte, Beschuldigter B war Geschäftsleiter der Firma, Beschuldigter C war Produktionsleiter.

So unergiebig sich die Befragung der Beschuldigten erwies, so emotional wurde es bei der Befragung der Familie des Opfers – und führte gar zu Tränen. Die Aussagen mussten von einer Dolmetscherin vom Albanischen ins Deutsche übersetzt werden. Eine der Töchter sagte:

Für mich war es ein Schock, weil mein Vater ein sehr vorsichtiger Mensch war.

Alle Angehörigen sehen in dem Vorfall eine grosse Ungerechtigkeit.

Anklagegrundsatz verletzt

«Die Einvernahmen der Beschuldigten haben mich entsetzt», begann die Staatsanwältin Liliane Hauser ihr Plädoyer und führte aus: «Ich hätte gedacht, dass sie Rede und Antwort stehen und diese moralische Verpflichtung wahrnehmen.» Sie verlangte, dass das Gericht die Beschuldigten der fahrlässigen Tötung schuldig spricht. Für die Beschuldigten A und B forderte die Staatsanwältin eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen. Die Betragshöhe sei nach den finanziellen Verhältnissen festzusetzen. Für den Beschuldigten C verlangte sie eine bedingte Geldstrafe von 40 Tagessätzen – die Höhe des Betrags sei noch festzusetzen.

Die Rechtsanwältinnen der Beschuldigten B und C wiesen beide als Erstes darauf hin, dass einige der Beweise im Verfahren nicht verwertbar seien. Sie bezweifelten ausserdem die rechtmässige und saubere Durchführung des Verfahrens. «Die Staatsanwaltschaft hat den Anklagegrundsatz verletzt», beanstandete zudem der Rechtsanwalt des Beschuldigten A, Thomas Fürst. Alle drei Verteidiger wiesen auf das «krasse» Selbstverschulden des Opfers hin. Sie forderten einen Freispruch für alle drei Beschuldigten. Der Polizeirichter wird das Urteil in den nächsten zwei Wochen eröffnen.

Kommentare (2)

  • 08.12.2023-Stefan Rey

    Ich bin ja kein Fachmann, aber darf man das als Journalist wirklich so rufschädigend schreiben? Von grossen Sicherheitsmängeln und Verantwortungslosigkeit zu schreiben wenn noch nicht mal ein Schuldspruch vorliegt ist mehr als nur grenzwertig.

    • 08.12.2023-c.holzer@freiburger-nachrichten.ch

      Guten Tag Herr Rey. Im Artikel steht geschrieben: “Nach dem Vorfall stellten sich einige schwerwiegende Sicherheitsmängel bei der Firma heraus, heisst es in der Anklageschrift.” Mit dem Zusatz “…, heisst es in der Anklageschrift” macht die Journalistin deutlich, dass die Staatsanwaltschaft den Vorwurf der schwerwiegenden Sicherheitsmängel erhebt. Es handelt sich hier also um ein indirektes Zitat direkt aus der Anklageschrift. Freundliche Grüsse aus der Redaktion /cho

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