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Drogendealer zu Geldstrafe verurteilt

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Ein zwanzig Jahre alter Mann aus dem Sensebezirk wurde wegen Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes von der Freiburger Staatsanwaltschaft mittels Strafbefehl verurteilt. Der Mann verkaufte über einen Zeitraum von einem Jahr in Freiburg und im Senseoberland Drogen im Wert von fast 4000 Franken. Bei den Betäubungsmitteln handelte es sich um Marihuana, Speed und Ecstasy. Der Verurteilte bezog zudem selbst mehrere Ecstasy-Pillen von einer der Staatsanwaltschaft unbekannten Person. Er konsumierte mehrere Joints und eine unbestimme Menge LSD. Er muss nun eine Busse von 700 Franken bezahlen und erhält eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 30 Franken. Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Zu dieser Strafe hinzu kommen die Verfahrenskosten von 400 Franken. tap

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