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Düdingen will Autofahrer bremsen

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Autor: karin aebischer

«Es besteht Handlungsbedarf», fasste die Ingenieurin Aline Renard vom Ingenieurbüro Transitec die Analyse der Verkehrssituation auf den Düdinger Gemeindestrassen zusammen. Die Anzahl Unfälle sei zwar nicht gravierend, erklärte sie am Mittwoch am Informationsabend im Podium, doch die Geschwindigkeit auf den Quartierstrassen allgemein zu hoch. Die bestehenden Verkehrsberuhigungsmassnahmen hätten eine zu geringe Wirkung auf das Fahrverhalten. Mit der flächendeckenden Einführung von Tempo-30-Zonen auf den Quartierstrassen soll sich die Situation in Düdingen nun verbessern. Geht es nach dem Zeitplan des Gemeinderates, sollen bereits im September 2011 die ersten Wohnquartiere zu Tempo-30-Zonen umgestaltet werden.

Schilder allein reichen nicht

Gemäss Aline Renard reicht es nicht überall aus, die 30erZonen zu markieren und zu signalisieren, um das Tempo der Autofahrer auf 30 km/h zu drosseln. Auch das obligate verengte «Eingangstor» genüge oft nicht. Wo zurzeit sehr schnell gefahren wird, seien bauliche Massnahmen wie leichte Rampen oder punktuelle Verengungen unumgänglich.

Dies gelte zum Beispiel für die Gänsebergstrasse. Das Thema Einbahnstrasse sei dort vorläufig vom Tisch. «Eine Einbahn hat eher eine beschleunigende Wirkung, da man weiss, dass kein Fahrzeug entgegenkommt», so die Ingenieurin. An heiklen Verkehrsknoten wie der Kreuzung Bahnhof-, Gänseberg-, Brugera- und Riedlistrasse sei ebenfalls eine Umgestaltung vorgesehen. Auf Sammelstrassen wie der «neuen» Chännelmattstrasse oder der Brugerastrasse gelte weiterhin Tempo 50. Auf Letzterer würden die bestehenden Verengungen überhaupt keine Wirkung zeigen, sagte einer von rund 80 anwesenden Bürgern.

Kreditantrag im Dezember

«Es ist im Interesse des Gemeinderates, so wenig bauliche Massnahmen wie möglich umsetzen zu müssen», erklärte Gemeinderat Kuno Philipona. Wie oft dies nötig sein wird, hängt jedoch vom Fahrverhalten der Düdinger ab. Denn die Gemeinde muss sich bei der Einführung des Tempo-30-Konzeptes an die gesetzlichen Vorschriften halten. Diese lassen eine Abweichung von Tempo 50 nur zu, wenn die getroffenen Massnahmen die Geschwindigkeit in ausreichendem Masse senken. Dies muss gemäss Bundesverordnung nach einem Jahr überprüft werden. Fahren 85 Prozent zu diesem Zeitpunkt nicht schneller als 38 km/h, muss nicht nachgerüstet werden.

Zurzeit ist das Dossier gemäss Kuno Philipona zur Vorprüfung beim Tiefbauamt. Im Sommer erwartet der Gemeinderat die Antwort. Dann werden die nötigen Anpassungen gemacht, damit die Gemeindeversammlung bereits im Dezember über den Kredit abstimmen kann. Für die erste Etappe sind 400 000 Franken vorgesehen, für die zweite Etappe 200 000 Franken.

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