Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Düdingerbach: Kanton bekräftigt Gesprächsbereitschaft

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Die Chancen, dass der umstrittene Nebenlauf des Düdingerbachs bestehen bleibt, sind intakt. Die Kantonsbehörden haben die Bedingungen genannt, die dafür notwendig sind.

Der Nebenarm des Düdingerbachs im Unterdorf sorgt seit diesem Frühling für Gesprächsstoff. Damals war die Rede davon, dass das kantonale Umweltamt angeordnet habe, diesen Nebenlauf zuzuschütten, obwohl er für viele Anwohnerinnen und Anwohner seit Jahrzehnten ein beliebtes Naherholungsgebiet ist.

Nach heftigen Protesten seitens der Bevölkerung und lokaler Politiker war der Kanton zurückgekrebst (die FN berichteten). Zwar ist noch kein definitiver Entscheid gefallen. Aber das Amt für Umwelt signalisiert Gesprächsbereitschaft: «Der Abfluss im künstlichen Kanal könnte eventuell aufrechterhalten werden, sofern die Wasserfassung zuvor so verändert wird, dass die Mindestrestwassermenge eingehalten und das Risiko von Überschwemmungen verringert wird», heisst es in einer aktuellen Antwort des Freiburger Staatsrats auf eine parlamentarische Anfrage der Düdinger Grossratsmitglieder Laurent Baeriswyl (Mitte) und Eliane Aebischer (SP).

Im Gespräch mit der Gemeinde suche das Umweltamt nach einer Lösung, so die Kantonsregierung. Ziel sei es, die gesetzlichen Verpflichtungen mit den Wünschen der Bevölkerung in Einklang zu bringen.

Von Zuschüttung war nie die Rede

Weiter betont der Staatsrat, dass der Kanton nie gefordert habe, den Nebenlauf zuzuschütten: «Im Gegenteil: Der Staat teilte der Gemeinde mit, dass sie die Parzelle mit dem Kanal übernehmen und nach ihren Wünschen gestalten könne», heisst es im Schreiben der Regierung. Und obwohl es sich um einen künstlichen Kanal handle, der nicht im Inventar der schützenswerten Anlagen aufgeführt ist, bestehe im konkreten Fall ein öffentliches Interesse am kulturellen Erbe dieses Gewässerabschnitts. 

Der Kanal diente zu früheren Zeiten zum Antrieb eines Mühlrads im Unterdorf und verfügte über eine entsprechende Konzession. Weil weder die Gemeinde noch der Besitzer der alten Mühle interessiert waren, diese Konzession zu verlängern, sah die Umweltdirektion keine andere Möglichkeit, als den Zufluss zum Kanal schliessen zu lassen, damit im Düdingerbach auch in Trockenphasen genügend Wasser vorhanden ist. In den letzten Monaten hatten Anwohnerinnen und Anwohner eine Petition mit 900 Unterschriften gegen diese Massnahme eingereicht. Kurz darauf hatten sechs Düdinger Generalratsmitglieder eine Motion ähnlichen Inhalts hinterlegt.

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema