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Merlach kann sich jetzt zur Höhe von Neubauten äussern

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Bis zu zwölf Meter hoch könnten Neubauten beim Vieux Manoir in Merlach sein, 18 Meter wäre die maximale Gebäudehöhe bei der ehemaligen Saatzucht. Das sehen die Entwürfe für die Nutzungsplanung und das Baureglement vor. Jetzt startet die Mitwirkung.

Nach einem ersten Infoanlass der Gemeinde Merlach zur Revision der Richtplanung Ende August (die FN berichteten) folgte am Donnerstagabend der Infoanlass zur Revision der Nutzungsplanung. Entwicklungsschwerpunkte sind der Perimeter beim Hotel Vieux Manoir und die ehemalige Saatzucht, ein Areal unweit des Bahnhofs von Murten.

«Im Bereich des Vieux Manoir gibt es nur geringfügige Änderungen», sagte Raumplaner Jörg Bönzli vor über 70 anwesenden Bürgerinnen und Bürgern. Die Eigentümer hätten sich vertieft Gedanken gemacht. Nun könnten das Vieux Manoir sowie der vordere Teil des Grundstücks innerhalb der bestehenden Zone, also der Kernzone, belassen werden. Kernzone sei der neue Begriff für die frühere Dorfzone. Gemäss dem Gemeindebaureglement dürfen Gebäude in dieser Zone höchstens zehn Meter hoch sein und müssen Sattel- und Walmdächer haben.

«Ein Geschoss weniger»

Der Parzellenstreifen zwischen Lausannestrasse und Chemin des Grèves, auch bekannt als Alte Gärtnerei, soll neu eine Wohnzone mittlerer Besiedlungsdichte sein. In dieser seien Gebäude bis zu einer Höhe von zwölf Metern ab dem gewachsenen Terrain zulässig. Beim Bauvorhaben 2014 sei eine Höhe von 14 Metern ab dem Chemin des Grèves vorgesehen gewesen. «Mit anderen Worten: Es wird auf jeden Fall ein Geschoss weniger sein als damals», so Bönzli.

Die Wohnzone mittlerer Dichte dient gemäss Reglement überwiegend der Wohnnutzung. Erlaubt seien Mehrfamilienhäuser mit zusätzlich Betrieben für Handel, Handwerk, Büros oder Praxen. Flachdächer seien in dieser Zone gestattet.

Die Parzellen südwestlich des Vieux Manoir, entlang des Murtensees, verbleiben in der Sonderzone. Dort sind Gebäudehöhen bis 7,50 Meter erlaubt sowie Erweiterungen der Geschossfläche von insgesamt maximal 30 Prozent, «insofern die bestehenden Hecken-, Wald und Seeuferabstände nicht verringert werden».

Zehn Prozent Gewerbe

Der zweite Entwicklungsschwerpunkt von Merlach ist die Saatzucht mit den benachbarten unbebauten Parzellen am Chemin de l’Eglise. Dieses Areal soll gemäss Zonennutzungsplan zum Teil eine Mischzone und zum Teil eine Wohnzone schwacher Dichte II sein. In Letzterer sind frei stehende wie auch zusammengebaute Einzelwohnhäuser bis zu einer Höhe von 9,50 Meter zulässig. Die Mischzone ist für Dienstleistungs-, für mässig störende Gewerbetätigkeiten und für das Wohnen bestimmt. Mindestens zehn Prozent der Geschossfläche von Neubauten müssen eine Gewerbenutzung haben. Gebäude dürften bis zu 18 Meter hoch sein. Die Zahlen für die Mischzone seien noch nicht definitiv, sagte Bönzli. Sie würden noch in einem laufenden Workshop-Verfahren genauer ermittelt.

Bei der Erwähnung der Gebäudehöhe von 18 Meter wurden die Merlacherinnen und Merlacher hellhörig. Wie hoch ist das, von wo wird gemessen, wie passt diese Höhe zu den Häusern in der Nachbarschaft, fragten sie. Das Areal der Saatzucht solle einen Abschluss zum Bahnhofsareal von Murten bilden, erläuterte der Raumplaner. «Ich glaube aber kaum, dass das gesamte Gelände mit 18 Meter hohen Gebäuden bebaut wird.» Zum Vergleich: Der bestehende Siloturm sei 19 Meter hoch und der Turm der alten Landi 26 Meter.

19 Meter hoch ist der Turm der Saatzucht. Die neuen Gebäude dürfen hier voraussichtlich bis zu 18 Meter hoch werden.
Charles Ellena

Sowohl für die Alte Gärtnerei beim Vieux Manoir wie auch für die Saatzucht soll eine Detailbebauungsplanpflicht gelten.

«Am Anfang des Verfahrens»

Mit dem Infoanlass startete die vierwöchige Mitwirkungsphase. «Wir stehen derzeit am Anfang des Verfahrens. Ich möchte Ihnen die Angst nehmen, dass schon alle Würfel gefallen sind», sagte Gemeinderat Daniel Conca. Nach der Mitwirkung und eventuellen Anpassungen gehe das Ortsplanungsdossier an den Kanton zur Vorprüfung. Dort werde es während mehrerer Monate geprüft und komme danach zurück zur Gemeinde. Gegebenenfalls müsse die Gemeinde das Dossier überarbeiten, bis die öffentliche Auflage stattfindet. Dann sind Einsprachen möglich, gefolgt von Einspracheverhandlungen. Falls die Einsprachen abgewiesen werden, könnten die Einsprecher den Beschwerdeweg beschreiten. «Und dasselbe Verfahren gibt es bei den Detailbebauungsplänen.»

Richtpläne

Nachverdichtung wird gleichzeitig begrüsst und kritisch gesehen

Zu den Richtplänen erhielt die Gemeinde Merlach 48 Eingaben, informierte Raumplaner Jörg Bönzli am Donnerstagabend. Diese Mitwirkung dauerte von Ende August bis Mitte September. In den Eingaben seien Bedenken geäussert worden, weil für das Areal der Saatzucht und die benachbarten unbebauten Parzellen ein gemeinsamer Detailbebauungsplan gelten könnte. Zum Vieux Manoir habe es Stimmen gegeben, die ein Projekt wie 2014 ablehnten, genauso wie eine Umzonung in eine Sonderzone. Das Projekt «Wohnen im Alter» sei begrüsst worden. Gleichzeitig habe es auch Kritik am Standort gegeben, unter anderem wegen des Ortsbilds und der Verkehrserschliessung. Die Nachverdichtung von Merlach sei teilweise begrüsst, kritisch angeschaut oder als nicht notwendig erachtet worden. Weiter habe es Verbesserungsvorschläge im Bereich Verkehr und Biodiversität gegeben. jmw

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