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Ein neues Gesetz für den Strafvollzug

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Eigentlich hatte die Freiburger Justiz- und Sicherheitsdirektion den Auftrag, das 20-jährige Gesetz über die Strafanstalt Bellechasse zu erneuern. «Bei der Ausarbeitung haben wir aber gemerkt, dass wir das Gesetz ausweiten müssen», sagte Staatsrat Erwin Jutzet gestern an einer Pressekonferenz. Der ganze Strafvollzug sei zurzeit auf rund 15 Reglemente und Verordnungen verteilt. «Wir fanden es besser, das in einem Gesetz zusammenzufassen», so Jutzet. Den Vorentwurf für dieses präsentierte er gestern gemeinsam mit Mélanie Maillard, juristische Beraterin.

Maillard nannte vier Gründe, weshalb es ein neues Gesetz brauche: Erstens sei die Zahl der Gefängnisinsassen in den letzten 20 Jahren stark angewachsen. Zweitens habe sich die Gefängnispopulation verändert: Waren vor 20 Jahren noch rund die Hälfte aller Häftlinge Schweizer, sind es heute in Freiburg noch knapp 15 Prozent. Auch litten viele unter psychischen Krankheiten. Als dritten Grund nannte Maillard die veränderten Sicherheitsbedingungen etwa durch Handys. Und viertens seien die Kosten gestiegen.

Einheit der Anstalten

Mit dem Gesetz gilt es gemäss Mélanie Maillard, den Reformen auf Ebene des Bundes gerecht zu werden, den risikoorientierten Strafvollzug einzuführen (siehe Kasten neben Bild) und aus tragischen Vorfällen–wie beispielsweise den Tötungen von Adeline,Marie und Lucie durch (Ex-)Häftlinge–zu lernen.

 Folgende Änderungen soll das Gesetz bringen: Das Zentralgefängnis, das der Untersuchungshaft dient, und die Strafanstalt Bellechasse, die den Straf- und Massnahmenvollzug sicherstellt, werden in der Struktur gleichgesetzt und bilden eine Einheit. Diese wird–wie bisher Bellechasse–direkt der Sicherheits- und Justizdirektion unterstellt. Die neue Einheit bringe Flexibilität beim Personal, vereinfache den Umgang mit schwierigen Gefangenen und erlaube Synergien in der Informatik, Sicherheit und Medizin. Weiter werden die Abteilung Straf- und Massnahmenvollzug und das Amt für Bewährungshilfe zusammengelegt.

Neu wird es ein Gesetz, eine Verordnung und ein Reglement geben–statt viele verschiedene Erlasse. Das Gesetz beachtet auch aktualisierte Bestimmungen: So schreibt es beispielsweise eine Informationspflicht für Ärzte und Therapeuten vor, wenn sie über Dinge Bescheid wissen, welche andere Gefangene oder die öffentliche Sicherheit gefährden könnten.

Für die Koordination der verschiedenen Einheiten und für die Zusammenarbeit mit Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht und Migrationsamt soll die Sicherheits- und Justizdirektion zuständig sein.

Anfang 2018 in Kraft

Der Gesetzesentwurf ist bis Anfang März in Vernehmlassung. Dann wird der Staatsrat diesen annehmen und an den Grossen Rat überweisen. In Kraft treten soll das neue Gesetz am 1. Januar 2018. Es soll keine zusätzlichen Kosten generieren.

Strafen: Risiken besser einschätzen

B ald soll in Freiburg das Konzept für risikoorientierten Sanktionsvollzug (ROS) eingeführt werden. «So will man die Rückfallgefahr besser abschätzen können», sagt Mélanie Maillard, juristische Beraterin bei der Sicherheitsdirektion. Häftlinge werden in drei Kategorien eingeteilt: Solche, die bei Gewalt- oder Sexualdelikten rückfällig werden könnten; solche, die bei allgemeinen Delikten rückfällig werden könnten; und solche, bei denen keine Gefahr besteht. Die Delinquenten der ersten beiden Kategorien werden abgeklärt und überwacht. Neu sind anschliessend dieselben Personen, die während der Haft für die Delinquenten zuständig sind, auch für sie verantwortlich, wenn diese sich in Bewährungshilfe finden. «So ist der Überblick besser», sagt Maillard. ROS habe auch den Vorteil, dass in der ganzen Schweiz die gleichen Kriterien angewendet würden. mir

Strafanstalt Bellechasse: Zwei neue Pavillons sind geplant

S taatsrat Erwin Jutzet lieferte gestern einen Überblick über die Infrastruktur im Straf- und Massnahmenvollzug. Sowohl das Zentralgefängnis in Freiburg wie auch die Strafanstalt Bellechasse sind stets ausgelastet. Die Strafanstalt Bellechasse, die über 200 Plätze verfügt, hat gemäss Jutzet ein dringendes Bedürfnis: Ein Teil der Insassen kann im landwirtschaftlichen Betrieb arbeiten und wohnt im offenen Sektor. Der andere Teil der Insassen darf nicht arbeiten und lebt im geschlossenen Sektor. Zurzeit habe es im offenen Sektor zu wenig Platz: 40 Insassen des offenen Sektors wohnen deshalb im geschlossenen. «Das führt zu Konflikten und ist für die Mitarbeiter schwierig», sagte Jutzet. Deshalb plant er den Bau zweier Pavillons. In diesen könnten 60 Insassen Platz finden: Jene 40, die momentan im geschlossenen Sektor leben, sowie 20 aus dem Gebäude Tannenhof in der Nähe. «Das Gebäude ist uralt, dort geht es nicht mehr.» Die Pavillons würden 19 Millionen Franken kosten, dem Kanton blieben nach den Bundessubventionen 13 Millionen. «Jetzt muss der Staatsrat die Projekte priorisieren», sagte Jutzet.

Die beiden Pavillons sind bereits ein abgespecktes Projekt: Ursprünglich war eines für 64 Millionen Franken geplant gewesen, das auch 60 Plätze für Verwahrte vorgesehen hätte. Im ganzen Land gebe es ein Bedürfnis nach solchen Plätzen, sagte Jutzet. Das Projekt sei dem Staatsrat aber zu teuer gewesen. mir

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