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Ein Passagier auf der Motorhaube

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Im September letzten Jahres fuhr ein 60-Jähriger unerlaubterweise in eine Einbahnstrasse. Ein Passant sah dies und wollte den Fahrer durch Handzeichen darauf aufmerksam machen. Als dieser jedoch nicht reagierte, stellte sich der Fussgänger auf die Strasse, um den 60-Jährigen anzuhalten. Dieser glaubte sich angegriffen, weshalb er nach einigen Minuten weiterfuhr. Der Fussgänger rettete sich auf dessen Motorhaube, um nicht überfahren zu werden. Der Autolenker fuhr mit seinem Passagier mehr als einen Kilometer, bevor er von der Polizei angehalten wurde. Bei der anschliessenden Vernehmung gab der Autofahrer an, dass er den Mann auf seiner Motorhaube ins Spital fahren wollte, da er glaubte, ihn verletzt zu haben.

Der Staatsanwalt verurteilte nun den 60-Jährigen mittels Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von 8000 Franken mit einer Probezeit von zwei Jahren und einer Busse von 1500 Franken. Er habe sich mit dem Falschfahren in der Einbahnstrasse schuldig gemacht. Die Fahrt mit dem Fussgänger auf der Motorhaube wurde als schweres Vergehen gegen die Verkehrsregeln gewertet, weil er einen Passagier auf nicht konforme Weise transportiert habe. sg

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