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Ein Raser muss sechs Monate ins Gefängnis

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Via Sicura geht mit Rasern hart ins Gericht. So will der Bund die Sicherheit auf den Strassen verbessern. Gestern hat das Freiburger Kantonsgericht nach diesem seit zwei Jahre gültigen Verkehrspaket einen Mann aus Marly zu 13 Monaten Freiheitsstrafe, sechs davon unbedingt, verurteilt. Die Strafe sei hart, aber so wolle es die Gesetzgebung, schreibt das Kantonsgericht im Urteilsdispositiv.

148 statt 80 km/h

Der Mann war im August 2013 mit seinem Motorrad–und seiner Schwester im Seitenwagen–von Le Mouret nach La Roche unterwegs gewesen. Auf einer langen Geraden beschleunigte er auf 148 Kilometer pro Stunde, obwohl nur 80 erlaubt sind.

Das Bezirksgericht Saane verurteilte den Mann deshalb im März 2014 zu 14 Monaten Freiheitsstrafe, davon sechs unbedingt. Der Führerausweis wurde ihm auf unbefristete Zeit entzogen. Das Gericht ordnete zudem an, das Motorrad zu konfiszieren und zu verkaufen. Dagegen wehrte sich der Angeklagte nun gestern vor Kantonsgericht. «Ich bereue meinen Fehler», sagte er. Er akzeptiere die Strafe, doch ins Gefängnis wolle er nicht.

Sein Anwalt, Jacques Piller, machte dabei vor allem die persönliche Situation geltend: Der 35-Jährige wurde im September zum zweiten Mal Vater. Er hat eine sichere Stelle und seine Frau arbeitet nachts als Putzfrau, während sich der Mann um die Kinder kümmert. «Geben Sie ihm die Chance, weiterhin für seine Familie sorgen zu können.»

Staatsanwalt Laurent Moschini hingegen bat das Kantonsgericht, das Urteil des Bezirksgerichts zu bestätigen. «Mit Via Sicura hat man die Strafen verschärft, sie sollen eine Schockwirkung auf Raser haben», sagte er. Dennoch gebe es immer noch Menschen wie den Angeklagten, die viel zu schnell fahren. «Im Sinne von Via Sicura handelt es sich um ein schweres Verschulden», sagte er. Die teilbedingte Strafe solle beibehalten werden, nur so könne sich der Angeklagte bessern.

 2013 war nicht das erste Mal, dass der Angeklagte zu schnell unterwegs war: 2007, 2008 und 2009 wurde er ebenfalls verurteilt, er fuhr innerorts 75 Kilometer pro Stunde und in der 80-Zone 155 Kilometer pro Stunde. Damals war Via Sicura noch nicht in Kraft und die Strafen waren vergleichsweise milde. Dennoch wurde dem Mann 2009 der Führerschein entzogen; er erhielt ihn erst Anfang 2013 zurück–ein halbes Jahr bevor ihn wieder ein Radar erwischte.

Unsichere Prognose

Mit den früheren Geschwindigkeitsüberschreitungen begründet das Kantonsgericht nun sein teilbedingtes Urteil: «Die Prognose für sein künftiges Verhalten ist unsicher», heisst es. Nebst der Freiheitsstrafe muss der Mann eine Busse von 200 Franken bezahlen. Sein Motorrad wird verkauft, mit dem Erlös werden die Gerichtskosten beglichen.

 Gemäss Anwalt Piller ist es möglich, dass der Verurteilte die Strafe in Halbgefangenschaft absitzt: Er kann weiterhin arbeiten, verbringt die Freizeit aber im Gefängnis. Ob er den Fall vor Bundesgericht zieht, konnte Piller gestern Abend noch nicht sagen: «Zuerst muss ich meinem Mandanten das Urteil mitteilen.»

Gemäss Guido Bielmann, Pressesprecher vom Bundesamt für Strassen, gibt es keine Statistik zu Freiheitsstrafen im Rahmen von Via Sicura. So ist nicht bekannt, ob der Mann aus Marly der erste Raser ist, der ins Gefängnis muss, ohne einen Unfall verursacht zu haben. Es gebe, so Bielmann, lediglich einen Zusammenzug der kantonalen Statistiken, wobei Raser nicht speziell aufgelistet würden.

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