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Ein Rennvelo, ein E-Bike und ein Auto: Wer hat sich falsch verhalten?

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Zwischen Düdingen und Schiffenen kam es im Mai 2021 zu einem gefährlichen Überholmanöver. Involviert waren vier Velo- und ein Autofahrer. Von wem jedoch die Gefahr ausging, ist unklar. Ein Fall für das Sensler Polizeigericht.

Mai 2021, kurz vor 17 Uhr: Auf der Hauptstrasse zwischen Düdingen und Schiffenen sind zwei E-Bike-Fahrer auf dem Velostreifen in Richtung Schiffenen unterwegs. Hinter ihnen nähern sich – ebenfalls auf dem Velostreifen – zwei Rennvelofahrer. Zur gleichen Zeit und auf derselben Strecke ist auch ein 61-jähriger Automobilist unterwegs. Bis hierhin decken sich die Aussagen aller Involvierten – was jedoch als Nächstes passiert, ist umstritten.

Laut der Aussage des vorderen der beiden Rennvelofahrer, setzte dieser zum Überholmanöver an, da die beiden E-Bikes langsamer unterwegs waren als die beiden Rennvelofahrer. Während des Überholmanövers habe der Automobilist, der zeitgleich an den vier Fahrrädern vorbeifahren wollte, sekundenlang gehupt. Anschliessend habe der Autofahrer sein Fahrzeug absichtlich nach rechts gesteuert und den Rennvelofahrer mit dem Seitenspiegel am Arm touchiert. Dieser hätte dabei fast die Beherrschung über sein Fahrrad verloren. Zum Sturz kam es aber nicht.

Blieb der Velofahrer auf dem Velostreifen?

Ganz anders klingt die Version des Automobilisten. Aus dem Nichts sei der Rennvelofahrer plötzlich auf seiner Fahrbahn gewesen. Weder ein Blick nach hinten noch ein Handzeichen hätten angedeutet, dass der Rennvelofahrer die E-Bikes vor ihm überholen würde. «Er überholte die beiden langsameren Velofahrer in einem Zug und befand sich dabei auf der Fahrbahn der Autos», sagte der beschuldigte Autofahrer am Freitag am Polizeigericht Sense.

Der besagte Rennvelofahrer hatte den Autofahrer nach dem Vorfall angezeigt. Die Staatsanwaltschaft verurteilte den Automobilisten wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln. Dieser wehrte sich mittels einer Einsprache. So kam es, dass der Fall am Freitag vor dem Polizeigericht des Sensebezirks verhandelt wurde. Anwesend war lediglich der Automobilist.

«Ich bin erschrocken und habe darum gehupt, anschliessend bin ich gegen die Mitte meiner Fahrbahn hin ausgewichen, sonst hätte ich den Rennvelofahrer erfasst», sagte der Autofahrer während der Verhandlung in Tafers. Dass er aus Ärger eine Lenkbewegung in Richtung des Rennvelos gemacht hat, bestreitet der 61-Jährige. Der Verteidiger des Automobilisten betonte in seinem Plädoyer, dass er es für physikalisch unmöglich halte, einen Rennvelofahrer mit rund 60 Kilometern pro Stunde zu touchieren, ohne dass dieser dabei zu Fall kommt. Ausserdem halte er es, aufgrund der Breite des Velostreifens, für sehr unwahrscheinlich, dass der Rennvelofahrer während seines Überholmanövers auf dem Velostreifen blieb. Der Rechtsanwalt störte sich ausserdem daran, dass lediglich der zweite Rennvelofahrer – der mit Ersterem gut befreundet ist – einvernommen worden war, nicht aber die beiden E-Bike-Fahrer. Das schriftliche Urteil wird im Lauf der kommenden Woche erwartet.

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